Sammelklage wegen iPod-Hörschäden abgeblitzt

LAUTSTÄRKE
31.12.2009

Apple setzt sich vor US-Berufungsgericht durch

Ein US-Berufungsgericht hat am Mittwoch eine Sammelklage gegen Apple wegen möglicher Hörschäden durch den Musikplayer iPod zurückgewiesen. Das Gericht in San Francisco bestätigte damit eine Entscheidung eines US-Bezirksgerichts aus dem Jahr 2008.

Den Klägern sei es nicht gelungen, ein erhöhtes Risiko für Hörschäden durch den iPod nachzuweisen, hieß es in der Entscheidung des Gerichts.

In dem Rechtsstreit ging es vor allem um die mit dem Musikplayer mitgelieferten Ohrhörer, deren Design nach Ansicht der Kläger die Gefahr von Hörschäden erhöht. Neben Schadenersatzzahlungen forderten die Kläger unter anderem auch Verbesserungen bei den iPod-Ohrhörern sowie Warnhinweise auf den Geräten.

220 Millionen Geräte verkauft

Apple hat seit der Markteinführung des iPod im Jahr 2001 mehr als 220 Millionen Geräte weltweit verkauft. Den Geräten wird eine Warnung beigelegt, dass bei voller Lautstärke dauerhafte Hörschäden eintreten könnten. Während in den USA verkaufte Geräte eine Lautstärke von bis zu 115 Dezibel erreichen, werden in Europa vertriebene iPods auf maximal 100 Dezibel gedrosselt.

Die EU-Kommission hatte Ende September eine Begrenzung des Geräuschpegels bei tragbaren Musikplayern auf 80 Dezibel vorgeschlagen, um Beeinträchtigungen des Hörvermögens zu vermeiden.

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(futurezone/Reuters)