Spanien plant Web-Sperren im Schnellverfahren

COPYRIGHT
09.01.2010

Nach einer Prüfung durch eine Expertenkommission sollen in Spanien mutmaßliche Urheberrechtsverletzer im Internet vor den Richter. Dieser soll binnen vier Tagen entscheiden und im Bedarfsfall die Website sperren.

Die spanische Regierung will härter gegen nicht autorisierte Downloads von urheberrechtlich geschützten Inhalten durchgreifen. Das Kabinett brachte am Freitag einen Gesetzesentwurf auf den Weg, der das Sperren von Websites vorsieht, die das Kopieren urheberrechtlich geschützter Filme, Musik oder Software ermöglichen. Entgegen früheren Überlegungen soll das aber nur mit richterlicher Anordnung geschehen. Dafür sollen Richter jedoch binnen vier Tagen entscheiden.

Als Schaltstelle sieht die Neuregelung eine "Kommission für geistiges Eigentum" im Kulturministerium vor, die mit Experten für Urheberrecht und Internet besetzt werden soll. Diese sollen Beschwerden von betroffenen Autoren oder Unternehmen entgegennehmen und jede Anzeige prüfen.

Richter bleiben vier Tage Zeit

Der Betreiber der Website solle im Zuge der Überprüfung kontaktiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. Reagiere dieser nicht auf eine der Kommission nach berechtigte Löschung der Dateien, werde bei einem Richter die Schließung der Site beantragt. Die Justiz müsse dann innerhalb von vier Tagen eine Entscheidung fällen, wie Kulturministerin Angeles Gonzalez-Sinde erläuterte. Gegen die Entscheidung könne berufen werden.

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Laut der spanischen Zeitung "El Mundo" setzt sich Justizminister Francisco Caamano dafür ein, dass das Verwaltungsgericht für die Entscheidungen zuständig sein soll. Bei Verletzungen von geistigem Eigentum im Internet sei "sehr schwer" festzustellen, wo die Website physisch liege, so Caamano. Um den nationalen Gerichtshof einsetzen zu können, müsse jedoch das spanische Gerichtsverfassungsgesetz geändert werden.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Caamano verwies konkret auf den Artikel 122 des Verwaltungsgesetzes 29/1998 vom 13. Juli, der einer Reform bedürfe, so dass Richter nach dem Antrag zur Sperrung die Parteien "binnen vier Tage" vorladen können und es zu keiner Verzögerung komme.

Der von Caamano erwähnte Artikel bezieht sich auch auf ein besonderes Verfahren für den Schutz eines grundlegenden Menschenrechts, nämlich dem Recht auf Versammlungsfreiheit, mahnt "El Mundo" in einem Kommentar. Der Artikel sichere das Demonstrations- und Versammlungsrecht im Falle eines Verwaltungsverbots.

Kritik an Verwaltungsgerichtshof

Auch der Plan, den Verwaltungsgerichtshof einzuschalten, stieß auf Kritik. Für Konflikte um geistiges Eigentum seien Zivilrechtsverfahren zwischen Website-Betreiber und Rechteinhaber ausreichend. Ein Gericht, das Konflikte zwischen der Verwaltung und dem Bürger regelt, sei jedoch keinesfalls dafür zuständig, so "El Mundo".

Nach einer Prüfung durch verschiedene Experten soll der Gesetzesentwurf im Februar im Parlament eingebracht werden.

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(dpa/futurezone)