Deutscher Datenschutz gilt bei Facebook

Privacy
20.02.2010

Laut Datenschützer Schaar "keine ganz einfache Aufgabe"

Gegen Datenschutzverletzungen des Sozialen Netzwerks Facebook kann ab sofort auch in Deutschland rechtlich vorgegangen werden. Seit das Unternehmen eine Niederlassung in Hamburg eröffnet habe, sei es dazu verpflichtet, das deutsche Recht zu beachten, sagte der deutschen Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Samstag im Deutschlandradio Kultur.

Bisher habe es kaum rechtliche Möglichkeiten gegeben, deutsche Facebook-Nutzer vor einer unerwünschten Verwendung ihrer Daten zu schützen. Nun aber "gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass deutsches Datenschutzrecht anzuwenden ist", so Schaar.

Nach Ansicht des Datenschützers wird es allerdings "aller Erfahrung nach keine ganz einfache Aufgabe werden, Facebook dazu zu bringen, bestimmte Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und Praktiken einzustellen oder zu verändern". Die US-Firma habe sich bisher auch in Europa "nur um ihr amerikanisches Recht" gekümmert. Auch mit Google habe man auf europäischer Ebene lange diskutieren müssen, obwohl das Unternehmen bereits mit Niederlassungen in Europa vertreten sei.

Mehr zum Thema:

(AFP)