Kostenkontrolle bei Datenroaming

VERORDNUNG
26.02.2010

Mobilfunkbetreiber müssen ab Montag aktiv informieren

Beim mobilen Surfen im Internet können unerwünschte und unerwartet hohe Kosten entstehen. Ab 1. März sind Nutzer von Datenroaming-Diensten besser geschützt, denn es muss ihnen kostenlos eine Kontrollmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Und zwar sind Mobilfunkbetreiber aufgrund der EU-Roaming-Verordnung verpflichtet, Kunden aktiv zu informieren, wenn ein zuvor festgelegter Höchstbetrag erreicht wird.

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