Smartphones fressen Privatleben auf
Der Arbeitsplatz frisst sich bei den allermeisten Berufstätigen in Deutschland über Handy und PC immer weiter in das Privatleben hinein. Zwei Drittel der Berufstätigen sind inzwischen außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte per Internet oder Handy erreichbar.
Das ergab eine am Dienstag veröffentlichte repräsentative Umfrage der ARIS-Umfrageforschung im Auftrag des Branchenverbands BITKOM unter 1.000 Personen.
Ein Drittel der Erwerbstätigen ist sogar jederzeit erreichbar, also auch am Abend und am Wochenende. Ein weiteres Drittel ist zu festgelegten Zeiten per Internet oder Telefon auch außerhalb der Arbeitszeit für den Arbeitgeber da. 32 Prozent der Berufstätigen sind in ihrer Freizeit nur in Ausnahmefällen oder gar nicht per Internet oder Handy erreichbar.
Männer stets am Netz
Unterschiede in der Erreichbarkeit gibt es bei Männern und Frauen. Während fast drei Viertel (73 Prozent) der berufstätigen Männer außerhalb der normalen Arbeitszeiten per Handy oder E-Mail erreichbar sind, sind es bei den Frauen 59 Prozent. "Die neuen Kommunikationsmittel bringen es mit sich, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verschwimmen", sagte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Beschleunigt werde der Trend durch den Erfolg moderner Smartphones, die an praktisch jedem Ort die Bearbeitung beruflicher E-Mails und das Surfen im Internet ermöglichen.
Der Verband riet dazu, klare Regelungen zur Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern zu treffen. Unter anderem solle festgelegt werden, wann und aus welchem Anlass der Mitarbeiter erreichbar sein sollte.
Keine klaren Vereinbarungen
Nach den Ergebnissen der Umfrage existieren bei der Mehrheit der Befragten (56 Prozent) bereits entsprechende Vereinbarungen. Bei 34 Prozent der Berufstätigen gibt es Vereinbarungen im Rahmen einer individuellen Absprache mit dem Vorgesetzten. Bei 22 Prozent gibt es eine Vorgabe des Arbeitgebers für alle Mitarbeiter. Allerdings gibt es bei immerhin 41 Prozent der Berufstätigen keine klaren Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.
Arbeitsrechtlich besteht laut Verband keine Verpflichtung für den Arbeitnehmer, während der Freizeit per E-Mail oder Handy für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Anders verhalte es sich, wenn eine Rufbereitschaft vereinbart worden sei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer auf Abruf zur "unverzüglichen Arbeitsaufnahme" in der Lage sein, wie es hieß. Das könne im Arbeitsvertrag, dem Kollektivvertrag oder auch mündlich vereinbart werden.
(APA/apn)