Registrierungspflicht für Wertkartenhandys
Das österreichische Justizministerium tritt gegenüber der EU-Kommission für eine EU-weite Registrierungspflicht aller Wertkartenhandys ein. Gegen "professionell agierende Tätergruppen" nütze das zwar kaum, aber eine EU-weite Sperre von als gestohlen gemeldeten Geräten würde den Diebstahl von Handys an "Attraktivität verlieren" lassen.
"Sind die derzeit innerstaatlich verfügbaren Mittel und Maßnahmen ausreichend, um die angestrebten Ziele im Bereich der Prävention und Strafverfolgung zu erreichen?", lautete die Frage zum Abschnitt 1.B.1.c.1.
Gestellt hat sie die EU-Kommission, die mittels eines "Questionnaires" - also eines Fragenkatalogs an alle Mitliedsstaaten - den jeweiligen Umsetzungstatus der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erhebt. Dabei geht es auch um weitergreifende Maßnahmen und verbesserten Datenaustausch.
"Aus kriminalpolizeilicher Sicht wären durchaus Verbesserungsmaßnahmen vorstellbar" bezüglich der verfügbaren Mittel und Maßnahmen, hieß es als Antwort aus dem Justizministerium.
Diese kriminalpolizeiliche Sichtweise wird denn auch gleich konkretisiert: "Angedacht werden könnte eine verpflichtende Registrierung beim Verkauf von Prepaid-Karten durch den Verkäufer/Netzbetreiber unter Vorlage eines Lichtbildausweises, um so Rückschlüsse auf Täter/Personenkreise zu erhalten, die derartige Produkte zur Kommunikation vor, während oder nach der Begehung einer zu verfolgenden Straftat verwendet haben."
Von "angedacht" zu "wünschenswert"
Welche Art von Straftätern man mit einer solchen Maßnahme erwischen will, wird zwar nicht näher angegeben, Berufsverbrecher sind es aber erklärtermaßen nicht. Denn "professionell agierende Tätergruppierungen" tendierten "zunehmend zur Verwendung fremder Endgeräte bzw von falschen Identitäten", heißt im Absatz direkt danach.
Was "angedacht werden könnte", ist einen Abschnitt weiter bereits "wünschenswert", nämlich "die Einführung einer EU-weiten Registrierungspflicht für den Verkauf von Prepaid-Karten". Damit verbunden werden sollte nach Ansicht des österreichischen Justizministeriums zudem die "Ermöglichung einer vorübergehenden, europaweiten Sperre der IMEI-Nr, wodurch das geraubte oder gestohlene Gut selbst an Attraktivität verlieren würde".
Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
Handydiebstähle, IMEI-Sperrdatenbank
Auch hier geht es nicht um die Bekämpfung organisierter Kriminalität, sondern ganz offensichtlich darum, Handydiebstähle unattraktiv zu machen. Über den mit einer solchen Maßnahme verbundenen technischen und organisatorischen Aufwand schweigt sich der Antwortkatalog des Justizministeriums aus.
Klarerweise muss für so ein Vorhaben eine zentrale Datenbank errichtet werden, in der die Seriennummern (IMEI) aller als gestohlen gemeldeten Mobiltelefone laufend "eingepflegt" werden.
Tourengeher und Wanderer
Da es sich um eine temporäre Maßnahme handelt, muss die Sperre auch wieder aufgehoben werden können, die Mobilfunkbetreiber müssten dafür ihre eigenen Datenbanken laufend mit dem Zentralsperrkatalog abgleichen.
Auf die Frage nach anderen "rechtlichen Instrumenten, die eine Datengewinnung über die Möglichkeiten der Informationsgewinnen [sic!] über den Regelungsbereich des Art. 5(1)(e)(2) der Vorratsdatenspeicherungs-RL hinaus ermöglichen", ist das Sicherheitspolizeigesetz angeführt. Hier tauchen auch die "am Abend nicht zurückgekehrten Tourengeher oder Wanderer" wieder auf, die sich in der Praxis nur schwer verorten lassen.
Alleine für die Installation von Telefonüberwachungsanlagen zahlten die Österreicher 2008 17 Millionen Euro an die heimischen Telekomunternehmen. Die Wirtschaftskammer schätzte die tatsächlichen Kosten auf 30 Millionen Euro. Mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rollt die nächste Welle an Überwachungstechnologie auf Bürger, Provider und Budgets zu.
Die Kosten
In den ersten fünf Wochen nach Inkrafttreten des Sicherheitspolizeigesetzes am 1. Jänner 2008 wurden keine vermissten Tourengeher angepeilt, aber die Anzahl der Abfragen insgesamt stieg steil an. In den ersten vier Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes waren österreichweit über 4.000 Anfragen nach Paragraf 53 Abs.3a und 3b SPG ergangen, wobei Ersterer IP-Adressen und Telefonverbindungsdaten betrifft. Absatz 3b wiederum regelt die Abfrage von Mobilteilnehmerkennungen [IMEI], die Kreuzpeilung durch die Netzbetreiber und den Einsatz von IMSI-Catchern.
Auf die Frage, welche Kosten für die Abfragen nach den beiden Paragrafen mittlerweile bei den Netzbetreibern angefallen sind, lautet die lapidare Antwort