Handyortung unter Beschuss
Die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union hat Verfassungsbeschwerde gegen das Orten und Abhören von Mobiltelefonen durch so genannte IMSI-Catcher erhoben.
Der Einsatz der Geräte verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis nach Artikel zehn des Grundgesetzes, erklärte die Vereinigung am Dienstag in Berlin. Die IMSI-Catcher ermöglichen es der Polizei, Mobiltelefone zu orten und ihre individuelle Kennung zu identifizieren, auch wenn mit diesen nicht telefoniert wird.
Unbeteiligte werden erfasst
Zudem werden den Angaben zufolge auch Mobiltelefone unbeteiligter
Dritter im näheren Umkreis erfasst und gespeichert. Der gesamte
Mobilfunkverkehr im Umkreis werde lahmgelegt. Eine Variante des
IMSI-Catchers erlaube es sogar, Handy-Telefonate mitzuhören.
Bewegungsbilder ganzer Bevölkerungsteile
Der Einsatz des IMSI-Catchers führe "zur unterschiedslosen Erfassung gänzlich unverdächtiger Personen", kritisierte der Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union, Nils Leopold. "Das Fernmeldegeheimnis wird auf diese Weise undifferenzierten Ermittlungsmethoden geopfert."
Der Mobilfunk drohe zum Ermittlungsnetz zur Erstellung von Bewegungsbildern und damit einer Kontrolle ganzer Bevölkerungsteile zu verkommen. Dadurch könnten das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat massiv beschädigt werden. Erstaunlich sei auch, dass die Netzbetreiber den Einsatz des Störungen verursachenden Geräts akzeptierten.
Der IMSI-Catcher macht sich den Umstand zunutze, dass sich Mobiltelefone in einer Funkzelle bei einer Basisstation anmelden und identifizieren müssen. Der IMSI-Catcher simuliert selbst eine solche Basisstaion, so dass die Mobiltelefone im Umkreis dort identifiziert und durch einen Zusatzmodus auch abgehört werden können.
Nur ausgeschaltete Handys werden nicht erfasst. Aufgrund des technischen Vorgangs sind während des Anmeldens bei der simulierten Basisstation keine Telefonate von allen in der neuen Funkzelle vorhandenen Handys möglich.
IMSI-Catcher wurde legalisiert
Auch Datenschützer haben den Einsatz der Geräte kritisiert, weil die Rechte unbeteiligter Dritter beeinträchtigt würden. Im Mai vergangenen Jahres war der Einsatz des IMSI-Catchers laut Humanistischer Union durch eine Änderung der Strafprozessordnung legalisiert worden.