26.10.2003

DEUTSCHLAND

Kriminalbeamte kritisierten Prepaid-Urteil

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter [BDK] hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert, nach dem Benutzer von Mobiltelefonen mit Prepaidkarten ihre Identität beim Kartenkauf nicht preisgeben müssen.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Gericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass Mobilfunkanbieter keine Kundendatei für die Käufer von Prepaid-Handys führen müssen. Etwa die Hälfte aller Handybesitzer nutzt diese Guthabenkarten.

Nach Auffassung der Richter verstößt eine Verpflichtung der Betreiber, auch für Nutzer von Prepaid-Handys eine Kundendatei zu führen, gegen das in der Verfassung garantierte Recht des Kunden auf informationelle Selbstbestimmung.