Kriminalbeamte kritisierten Prepaid-Urteil
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter [BDK] hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert, nach dem Benutzer von Mobiltelefonen mit Prepaidkarten ihre Identität beim Kartenkauf nicht preisgeben müssen.
Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sagte dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", das Urteil komme einer Handlungsanweisung für Kriminelle gleich, sich Telefonüberwachungen durch die Nutzung von Handys mit Prepaidkarten zu entziehen.
Keine Speicherpflicht von Prepaid-DatenRecht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Gericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass Mobilfunkanbieter keine Kundendatei für die Käufer von Prepaid-Handys führen müssen. Etwa die Hälfte aller Handybesitzer nutzt diese Guthabenkarten.
Nach Auffassung der Richter verstößt eine Verpflichtung der Betreiber, auch für Nutzer von Prepaid-Handys eine Kundendatei zu führen, gegen das in der Verfassung garantierte Recht des Kunden auf informationelle Selbstbestimmung.