Roaming für Neukunden ab 30. Juni billiger

urlaubszeit
15.06.2007

Die EU-Roaming-Verordnung soll für Neukunden bereits am 30. Juni gelten, während bestehende Kunden erst einen Monat später umgestellt werden. Diese Umsetzungsmodalitäten sorgen bei den Mobilfunkern für Verwirrung.

Die Umsetzung der EU-Roaming-Verordnung, die fixe Tarifobergrenzen für Handygespräche im Ausland vorsieht, rückt immer näher.

Wie Paul Rübig [ÖVP], Chefverhandler des EU-Parlaments zur Roaming-Verordnung, am Freitag in einer Presseaussendung bekannt gab, wird die Verordnung am 29. Juni im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit tritt die Verordnung am 30. Juni in allen Mitgliedsstaaten in Kraft.

Für Neukunden sofort gültig

Den Mobilfunkern wurde eine Umstellungsfrist von einem Monat nach Kundenwunsch gewährt, "um allzu große administrative Probleme zu vermeiden". In der Vergangenheit hatten die Mobilfunkbetreiber mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Umstellung auf neue Tarife nicht über Nacht geschehen könne.

Laut Rübig sei eine solche Frist bei Neukunden aber weder administrativ noch technisch notwendig: "Für Neukunden müssen die Telekom-Anbieter bereits ab dem Tag des In-Kraft-Tretens der Regulierung, also ab 30. Juni, einen regulierten Tarif parat haben."

Bestehenden Handykunden muss bis spätestens 30. Juli ein neuer Roaming-Tarif angeboten werden, der für das erste Jahr unterhalb der beschlossenen Preisgrenzen von 49 Cent für aktive und 24 Cent für passive Anrufe liegt.

Mobilfunker und RTR "verwirrt"

Bei der Regulierungsbehörde RTR sowie beim Marktführer mobilkom austria und Verfolger T-Mobile weiß man davon aber offenbar nichts.

Auf APA-Anfrage teilte die RTR mit: "Auch wenn hinsichtlich der genauen Details der maximal möglichen Umstellungsfristen noch die einheitliche europäische Vorgangsweise akkordiert wird, muss nach derzeitiger Meinung der RTR-GmbH der Entwurf der Verordnung - derzeit liegt ausschließlich ein Verordnungsentwurf vor - so zu verstehen sein, dass erst innerhalb eines Monats ab In-Kraft-Treten der Verordnung der Eurotarif angeboten werden muss."

(futurezone | APA)