Sexstraftäter-Datenbank vorgestellt

13.08.2007

Innenminister Günther Platter [ÖVP] hat das Konzept zur Einführung einer Sexualstraftäterdatei vorgestellt. Die Strafen für darin erfasste Täter sollen zum Teil drastisch verschärft werden.

Die im Regierungsprogramm angekündigte Sexualstraftäterdatei soll bis Ende 2008 installiert werden. Wegen Vergewaltigung, Zuhälterei, Kindesmissbrauchs oder Kinderpornografie rechtskräftig Verurteilte sollen in der Datenbank mit Name, Aufenthaltsort und Geburtsdatum erfasst werden, erklärte Innenminister Platter am Montag bei der Präsentation des fertigen Konzepts in Wien. Auch Foto, DNA sowie Fingerabdrücke werden gespeichert.

Dreistufige Skala

Vermerkt wird laut Konzept auch die Tat samt Gefährdungseinschätzung anhand einer dreistufigen Skala. Bei schweren Delikten oder Wiederholungstätern sollen die Daten lebenslang gespeichert werden, so der Innenminister. Je nach Risikopotenzial könnte man in anderen Fällen eine Streichung überlegen. Neben dem Zugriff der Exekutive soll bei Vorfällen im Familienkreis auch eine Verständigung der Jugendwohlfahrt erfolgen. Die Informationen würden nicht öffentlich gemacht und seien primär für die Sicherheitsbehörde, betonte Platter.

Anhand des Konzepts für die Sexualstraftäterdatenbank sollen bis Jahresende Verhandlungen mit dem Justiz-, dem Familien- und dem Bildungsministerium geführt werden, kündigte der Innenminister an. Beschlüsse werden demnach im kommenden Frühjahr getroffen und sollen bis Ende 2008 umgesetzt werden.

Berufsverbot für Kinderschänder

Notwendig sind laut Platter neben der Datenbank auch höhere Strafen und ein Berufsverbot für Kinderschänder. So soll sichergestellt werden, dass Täter nie wieder beruflich mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Eine Straftat mit einem Jahr Haft für schweren Missbrauch von Unmündigen würde bereits nach drei Jahren nicht mehr im Strafregister aufscheinen und sei nach fünf Jahren getilgt, kritisierte der Minister. Bestimmte, schwere Delikte müssten daher von der Tilgung ausgeschlossen werden.

"Wir brauchen höhere Strafen", forderte Platter. Das Herstellen von Kinderpornografie gelte als "Vergehensdelikt" mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren, das müsse zu einem Verbrechenstatbestand werden.

Täter sollen sich beobachtet fühlen

Geplant sei auch die Einführung einer Meldepflicht von Sexualstraftätern bei der Sicherheitsbehörde. "Es ist wichtig, dass sich der Täter immer wieder beobachtet fühlt", so Platter. Anhand von Fragen über Unterkunft, Arbeitsstelle und Verhalten der Personen könnte ein Risikobild erstellt werden. Bei einem Wohnortwechsel soll eine automatische Verständigung der Meldebehörde erfolgen.

Laut Konzept des Innenministers müssen Justizanstalten künftig über alle Sexualstraftäter ein Gutachten anfertigen. Bisher seien Analysen nur bei Häftlingen, die bedingt entlassen wurden, erstellt worden. Bei Verstößen gegen Gerichtsauflagen sollen bedingte Strafen in unbedingte umgewandelt werden.

Hohe Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote bei Sexualdelikten sei mit 80 Prozent "sehr, sehr groß", erklärte Platter. Seit 2001 wurden in Österreich 24.390 Sexualdelikte zur Anzeige gebracht, im ersten Halbjahr 2007 waren es 2.930. 75 Prozent der Straftäter stammen aus Österreich, der Rest aus dem Ausland. Die Dunkelziffer sei hoch, sehr viel spiele sich im Familien- und Bekanntenkreis ab. Der ländliche Bereich sei gleichermaßen betroffen wie der städtische.

Opfer sind vor allem Frauen und Kinder. In einem Jahr sind im Durchschnitt 76 Kinder unter sechs Jahren sowie 614 unter 14-Jährige von Sexualstraftaten betroffen. Seit 2001 gab es 1.655 Anzeigen im Bereich Kinderpornografie. Im vergangen Jahr wurden 240 Fälle von der Exekutive aufgenommen, in diesem Jahr gab es bereits 347 Anzeigen.

(APA)