Rechtsstreit über CD-Verkauf auf eBay

urheberrecht
23.09.2007

Der Musikkonzern Universal Music Group macht gegen den Verkauf von Promotion-CDs auf der Online-Auktionsplattform eBay mobil.

Dabei ist der Händler Troy Augusto ins Visier des Labels geraten, berichtete die "Washington Post" am Samstag. Augusto bestreitet seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Second-Hand-Tonträgern und Raritäten auf eBay. Er hat nach eigenen Angaben bisher rund 20.000 Tonträger über die Online-Auktionsplattform verkauft.

Einige der von ihm verkauften CDs wurden von Plattenfirmen zu Promotionzwecken an Medien verteilt und sind mit einem "For Promotional Use Only"-Aufkleber versehen.

Klage wegen Urheberrechtsverletzungen

Universal will den Verkauf der Promo-CDs über die Online-Auktionsplattform unterbinden und hat gegen Augusto im Mai eine Klage vor einem US-Gericht in Kalifornien eingereicht.

Der Händler habe über eBay Promotion-CDs verkauft, die sich im Eigentum von Plattenfirmen befinden und so das Urheberrecht verletzt, hieß es in der Klageschrift.

EFF reicht Gegenklage ein

Die Internet-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation [EFF] nahm sich der Sache an und brachte vor demselben Gericht im vergangenen Monat eine Gegenklage gegen den Musikkonzern ein.

Bei dem Fall gehe es nicht nur um den Online-Verkauf von CDs, sagte EFF-Anwalt Fred von Lohmann gegenüber der Zeitung.

Wenn Plattenfirmen durch das Aufbringen eines Aufklebers darüber bestimmen können, wie ihre Produkte verkauft werden dürfen, dann werden auch andere Rechtinhaber diesem Beispiel folgen und versuchen die Möglichkeiten des Wiederverkaufs für Konsumenten einzuschränken, warnte der EFF-Anwalt.

Der Handel mit gebrauchten Tonträgern nimmt in einigen US-Bundesstaaten bizarre Züge an. Wer in den US-Bundesstaaten Florida und Utah gebrauchte CDs verkaufen will, muss nach einer neuen gesetzlichen Regelung einen Personalausweis vorzeigen und sich Fingerabdrücke abnehmen lassen. Dadurch soll der Handel mit gefälschten und gestohlenen CDs gebremst werden.

Berufung auf "First Sale Doctrin"

Die EFF beruft sich in ihrer Gegenklage auf eine jahrhundertealte Bestimmung im US-Recht, die so genannte "First Sale Doctrin". Diese räumt Käufern urheberrechtlich geschützter Werke ein, die Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers weiterzuverkaufen.

Universal Music verwies darauf, dass die zu Promotion-Zwecken weitergegebenen CDs nicht verkauft wurden und daher die "First Sale Doctrin" nicht zum Tragen komme.

Die EFF hält das für "schlicht falsch" und zeigte am Beispiel zahlreicher Fälle auf, dass die "First Sale Doctrin" unabhängig davon, ob ein Werk verkauft oder verschenkt wurde zur Anwendung kommt.

Die EFF sieht in der Klage gegen Augusto durch den Musikkonzern einen Missbrauch des Urheberrechts.

Die US-DVD-Tauschbörse Peerflix sucht unterdessen nach einem neuen Geschäftsmodell. Dabei wird auch ein Marktplatz für "gebrauchte" digitale Musik- und Video-Files diskutiert. Die Frage, wie ein solcher Markt geschaffen werden könnte, ist jedoch ungeklärt.

(futurezone | Washington Post)