RIAA klagt Usenet
Der US-Musikindustrieverband RIAA zieht gegen den Newsgroup-Anbieter Usenet.com wegen Urheberrechtsverletzungen vor Gericht.
Wie am Dienstag bekannt wurde, brachte der Verband der US-Musikkonzerne am Freitag Klage gegen Usenet.com ein. In der Klage wird dem Newsgroup-Anbieter vorgeworfen, dass über die von ihm zugänglich gemachten Usenet-Gruppen Millionen urheberrechtlich geschützter Files abrufbar seien.
Usenet.com würde seinen Nutzern Urheberrechtsverletzungen ermöglichen und sie auch dazu ermutigen, hieß es in der Klageschrift weiter. Der US-Musikindustrieverband fordert nun von Usenet.com Schadenersatz und will vor Gericht erreichen, dass der Anbieter den Zugang zu urheberrechtlich geschützter Musik in den Netzwerken unterbindet, berichtete das US-Technologieportal CNet.
Werbung mit Musiktausch
Die RIAA bezieht sich in ihrer Klage auch darauf, dass Usenet.com auf seinen Seiten explizit mit den Möglichkeiten des Tausches von Musik wirbt.
So heißt es etwa bei der Beschreibung von MP3-Newsgroups, diese seien die "heißeste" Möglichkeit, um MP3s zu tauschen. Usenet-Nutzer könnten auf "Millionen von MP3-Files" zugreifen.
Usenet, dessen Ursprünge bis 1979 zurückreichen, ist ein elektronisches Netzwerk, das Diskussionsforen bereitstellt. Nutzer greifen auf das dezentral gehostete Netzwerk über Newsreader zu. Usenet.com bietet, wie zahlreiche andere Anbieter auch, seinen Nutzern Zugang zu Usenet-Gruppen an.
Gute Chancen für die RIAA
Beobachter geben der Klage des Musikindustrieverbandes gute Chancen. Nicht zuletzt auch darum, weil der in Fargo [US-Bundesstaat North Dakota] beheimatete Anbieter beim Verkauf von Usenet-Abos mit dem Tausch von MP3-Files wirbt.
Sie verweiesen dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes im Juni 2005 im "Fall Grokster". Damals entschieden die US-Richter, dass Anbieter von Peer-to-Peer-Software unter anderem dann für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Dienste damit bewerben.
Die Klage könnte nach Meinung von Beobachtern aber auch Auswirkungen auf andere Usenet-Anbieter haben. Setzt sich die RIAA vor Gericht gegen Usenet.com durch, drohen auch weiteren Usenet-Providern, darunter zahlreiche US-Universitäten und Telekommunikationsunternehmen, Klagen.
Vor Berufung in Schwurgerichtsprozess
Zuletzt konnte sich die RIAA im ersten Schwurgerichtsprozess nach einer Klage wegen Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen gegen die alleinerziehende Mutter Jammie Thomas durchsetzen. Thomas wurde zu einer Geldbuße von 222.000 Dollar verurteilt.
Am Dienstag beantragte ihr Anwalt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Damit soll eine Herabsetzung der Strafzahlung erreicht werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wollen Thomas und ihr Anwalt gegen das Urteil berufen.
Der Branchenexperte Gerd Leonhard bezeichnete die Klagen der Musikindustrie gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet im Gespräch mit ORF.at vor kurzem als "Verzweiflungstaten". Er machte sich für eine Flatrate für Musik aus dem Netz stark: Es werde keine andere Möglichkeit geben, die drei Milliarden Leute in digitalen Netzwerken zum Bezahlen zu bewegen.