TA wird "Surfst nix, zahlst nix" untersagt

Einstweilige
15.11.2007

Mitbewerber fordert Kostenwahrheit

Der heimische Kabelnetzbetrieber UPC Austria hat gegen die Telekom-Austria-Werbung "Surfst nix, zahlst nix" für den Tarif aonSpeed Easy am Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung erwirkt, teilte UPC in einer Aussendung mit.

Der Telekom Austria [TA] sei nunmehr untersagt, den Tarif und andere Produkte mit dem Slogan "Surfst nix, zahlst nix" zu bewerben, weil diese Aussage irreführend sei.

Neben den Kosten für den Festnetzanschluss falle auch noch ein Mindestumsatz für den TA-Anschluss von zehn Euro an, der selbst bei Nichtnutzung des Internets zu zahlen ist - in Summe also 25,98 Euro.

Ein ähnliches Verfahren läuft am Handelsgericht auch gegen die TA-Werbung aonTV, die von der TA mit Kosten von fünf Euro beworben wird. Dazu kommen allerdings ebenfalls nochmal 15,98 Euro für den Festnetzanschluss, der für dieses Produkt nur von der TA bezogen werden kann.

Wie bei "Surfst nix, zahlst nix" wird ein endgültiges Urteil allerdings noch dauern, durchschnittlich dauert ein Verfahren drei bis vier Wochen - genauso lange wie eine Werbekampagne, die beim Urteil oft schon zu Ende ist.