IPhone-Entscheidung nächste Woche
Kommenden Montag soll vor dem Landgericht Hamburg die Entscheidung über den Deutschland-Vertrieb von Apples iPhone fallen. Laut Gericht beobachtet auch die EU-Kommission den Fall ganz genau.
Das sagte der vorsitzende Richter Markus Schneider nach einer gut zweistündigen Verhandlung vor der Zivilkammer 15 am Donnerstag in Hamburg.
Vodafone hatte T-Mobile per einstweilige Verfügung untersagen lassen, das iPhone nur in Verbindung mit einem T-Mobile-Mobilfunkvertrag über zwei Jahre Laufzeit anzubieten. Zudem klagte Vodafone gegen die Sperrung des iPhone für andere Netzanbieter.
T-Mobile subventioniert das iPhone
T-Mobile-Anwalt Martin Wissmann bezeichnete vor Gericht das Vertriebsmodell für das iPhone als "ein Gesamtprodukt" und eine "verbraucherfreundliche Konstruktion". Das Apple-Handy sei auf das T- Mobile-Netz optimiert. "Das, was das Produkt ausmacht, funktioniert im Netz des Antragsgegners nicht", sagte Wissmann.
T-Mobile versicherte an Eides statt, dass es das iPhone von Apple zu einem Einkaufspreis beziehe, der "mehrere hundert Euro" über den 399 Euro liege, für den T-Mobile das Handy verkauft. Damit sei das iPhone ein subventioniertes Handy, für das ein Zweijahresvertrag handelsüblich und zulässig sei.
Auch der deutsche Reseller debitel hatte bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen T-Mobile eingelegt. Wann hier eine Entscheidung fällt, ist noch offen.
"Willkürliche Preisgestaltung"
Vodafone bestreitet das. "Von Subvention kann keine Rede sein. Es ist eine willkürliche Preisgestaltung", sagte Klägeranwalt Ulrich Pross.
Er warf T-Mobile vor, die Kunden mit dem Exklusivvertrag für das iPhone "festzunageln". Der Kunde werde "vertraglich und technisch von zwei Seiten in die Zange genommen" und für zwei Jahre "geknebelt". Wissmann sicherte zu, dass das iPhone künftig nach Ablauf des Zweijahresvertrages auf Kundenwunsch entsperrt werden könne.
T-Mobile verkauft das iPhone seit Mitte vergangener Woche auch entsperrt und ohne Vertragsbindung für 999 Euro, will aber zu dem umstrittenen Geschäftsmodell zurückkehren.
Internationale Bedeutung
"Die Frage ist, ob dieser Vertrag geeignet ist, den Wettbewerb einzuschränken oder zu verfälschen", sagte Richter Schneider. Vodafone hält das Vertriebsmodell von T-Mobile für einen Verstoß gegen das Kartellrecht.
Schneider machte deutlich, dass dem Ausgang des Verfahrens auch international Bedeutung beigemessen werde. "Ich bin zu dem Verfahren angerufen worden von der Europäischen Kommission. Die scheinen das alle sehr ernst zu nehmen", sagte er. Das Gericht erhöhte den ursprünglichen Streitwert des Verfahrens von zunächst 500.000 auf jetzt zwei Millionen Euro.
(dpa)