LimeWire blitzt vor Gericht ab

online-Musik
04.12.2007

Ein US-Gericht hat eine Klage des Peer-to-Peer- Software-Anbieters LimeWire gegen die Musikindustrie abgewiesen.

Lime Group, das Unternehmen hinter der Filesharing-Software, warf den vier großen Musikkonzernen Universal Music, Warner Music, Sony BMG und EMI in der im vergangenen Jahr eingebrachten Klage vor, ein illegales Kartell zu betreiben und so den Online-Vertrieb von Musik zum Schaden der Verbraucher kontrollieren zu wollen.

Die Musikkonzerne hatten sich geweigert, ihre Musik an LimeWire zu lizenzieren, und von LimeWire verlangt, ein Filtersystem für urheberrechtlich geschützte Inhalte zu implementieren.

Keine Wettbewerbsverzerrung

Der Richter wollte darin keine Wettbewerbsverzerrung erkennen. Die Labels hätten unabhängig voneinander entschieden, hieß es in der Begründung des New Yorker Gerichts.

Der Richter wies auch eine Beschwerde der Lime Group wegen unfairer Geschäftspraktiken gegen die vom US-Tonträgerverband RIAA vertretenen Unternehmen ab.

Nach Angaben des Software-Anbieters habe die RIAA das LimeWire-Netzwerk gehackt und behauptet, dass über LimeWire Kinderpornografie vertrieben werde. Das Vorgehen der Labels habe keine wettbewerbsrechtliche Relevanz, urteilte das Gericht.

Limewire arbeitet derzeit an einem Online-Musik-Shop der noch heuer an den Start gehen soll.

Klage gegen LimeWire noch anhängig

Die RIAA hatte LimeWire im Zuge einer Klagewelle gegen Anbieter von Filesharing-Software 2006 wegen Begünstigungen von Urheberrechtsverletzungen geklagt. Die Klage ist noch anhängig.

Die Labels stützen sich bei ihrem Vorgehen gegen Online-Tauschbörsen auf einen Urteilsspruch des Obersten US-Gerichtshofes im Fall MGM vs. Grokster aus dem Juni 2005. Der Richterspruch hält fest, dass Anbieter von Peer-to-Peer-Software für die Urheberrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden können, etwa dann, wenn die Möglichkeit, das Copyright zu umgehen, explizit beworben wird.

(futurezone | AP)