Klage soll Data-Retention stoppen

Deutschland
28.12.2007

Gegner der Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention] haben beim deutschen Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen das Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation eingebracht. Das Karlsruher Gericht wird im neuen Jahr prüfen.

Der von einer Bürgerinitiative angekündigte Eilantrag gegen die am 1. Jänner in Kraft tretende Speicherung von Telekommunikationsdaten aller deutschen Bundesbürger lag dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe am Freitagnachmittag vor.

Pressesprecherin Dietlind Weinland geht daher davon aus, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab Mittwoch, 2. Jänner 2008, geprüft wird.

Die für insgesamt 25.000 Kläger auftretenden Antragsteller wollen verhindern, dass ab 1. Jänner alle Verbindungsdaten von Handys und Festnetztelefonen ein halbes Jahr lang gesammelt und aufbewahrt werden.

Dies sieht das zum Jahresanfang in Kraft tretende neue Gesetz in Umsetzung einer EU-Richtlinie vor. Bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren müssen die Telefonunternehmen dann die Verbindungsdaten an die Behörden weiterleiten.

Entscheidung offen

Entspricht Karlsruhe dem Antrag, wäre das neue Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung über seine Verfassungsmäßigkeit erst einmal gestoppt. Wird die Anordnung abgelehnt, würde das Gesetz zunächst gelten. Erst im Hauptsacheverfahren wäre dann Monate später zu entscheiden, ob die Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß ist oder nicht.

Das Bundesverfassungsgericht setzt parlamentarisch verabschiedete Gesetze nur in Ausnahmefällen mit Eilentscheidungen außer Kraft. In derartigen Eilverfahren wird dazu regelmäßig eine Folgenabwägung vorgenommen.

Die Nachteile müssen deutlich schwerwiegender sein, wenn das beanstandete Gesetz vorläufig gilt, später aber für verfassungswidrig erklärt wird als im umgekehrten Fall, wenn das Gesetz also gestoppt wird, sich später aber als verfassungsgemäß erweist.

Auch in Österreich ist in Durchführung einer entsprechenden EU-Richtlinie der Beschluss eines Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten geplant. Ein Termin für die Umsetzung ist noch nicht in Sicht. Derzeit ist unter anderem noch die Kostenfrage ungeklärt. Auch beim Strafrahmen, ab dem die Strafverfolger die gesammelten Kommunikationsdaten nutzen dürfen, gibt es unterschiedliche Meinungen.

(futurezone | APA | AP)