Deutschland hat neues Urheberrecht

in kraft
06.01.2008

Verschärfte Regelung seit Jahresbeginn

In Deutschland ist mit Jahresbeginn ein neues, verschärftes Urheberrecht in Kraft getreten. Bisher war es lediglich verboten, urheberrechtlich geschützte Musiktitel, Filme und Spiele ins Netz zu stellen, nun ist auch das Herunterladen offensichtlich rechtswidriger Inhalte verboten.

Ein einziger illegaler Download genügt, schon drohen Geld- oder Haftstrafen und zudem Schadenersatzforderungen von bis zu 10.000 Euro.

Privatkopien erlaubt

Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben weiterhin erlaubt. Das Gesetz definiert zwar keine Obergrenze. Vor Jahren hielten Richter aber maximal sieben Kopien für zulässig. Voraussetzung ist, dass derjenige, der kopiert, über die Originale verfügt und sich diese legal besorgt hat.

Kopierschutzknacken verboten

Rechtswidrig ist es auch, einen Kopierschutz zu knacken. Als Ausgleich für die Privatkopie erhalten Urheber eine neue Pauschalvergütung. Ferner erlaubt die Novelle öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung zu stellen.

Der französische Ansatz

Auch Frankreich macht gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz mobil und will Nutzern, die wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen, den Internet-Zugang kappen. Im Gegenzug soll der Kopierschutz abgeschafft werden. Konsumentenschützer üben heftige Kritik an den Regierungsplänen.

(APA | dpa | AFP)