A1 bittet bei Kündigung zur Kasse
Der größte heimische Mobilfunker A1 verrechnet ab sofort bei der Auflösung eines Handyvertrages eine einmalige "Deaktivierungsgebühr" in Höhe von 9,90 Euro. Bei den Kunden sorgt das neue Entgelt für Empörung.
Neben Aktivierungs- und Wechselspesen müssen Vertragskunden der mobilkom austria mit 15. Februar im Falle der Stilllegung ihres Anschlusses ein "Deaktivierungsentgelt" von 9,90 Euro bezahlen.
Die heimische Tariflandschaft habe die neue Gebühr nötig gemacht, begründete mobilkom-Sprecher Werner Reiter die Einführung des Entgeltes gegenüber ORF.at. Damit wolle man Service und Qualität sichern sowie den administrativen Aufwand abdecken.
Kündigungsrecht für Bestandskunden
Für bestehende Kunden wird die Gebührenänderung am 18. April wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Bestandskunden laut Telekommunikationsgesetz ein außerordentliches Kündigungsrecht: Auch bei laufender Vertragsbindung kann der A1-Vertrag noch ohne Zusatzkosten gekündigt werden.
Ausgenommen von der Kündigungsgebühr sind laut A1 die Tarife B-Free, B-Free Breitband, A1 Network, A1 Total, A1 Company Line, Tarife A1 Data, A1 Corporate, A1 Corporate Plus, A1 Company, A1 Company Plus und A1 Matik.
Konkurrenz verwundert bis beobachtend
Bei den anderen heimischen Mobilfunkern gibt es derzeit keine vergleichbaren Pläne. "Bei One gibt es keine Deaktivierungsgebühr und wir führen auch keine ein", so One-Sprecherin Petra Jakob zu ORF.at.
"Uns wundert es sehr, dass ausgerechnet der größte Betreiber mit den meisten Kunden es nötig hat, ein Deaktivierungsentgelt einzuführen. Es kann einem nur jeder Kunde leid tun, der sich auf so etwas einlässt bzw. zum Handkuss kommt, weil ja auch Bestandskunden betroffen sind", sagte "3"-CEO Berthold Thoma in einer Stellungnahme.
Einzig bei T-Mobile schließt man eine solche Gebühr in Zukunft offenbar nicht aus. "Wir werden die Entwicklungen am Markt beobachten", so Pressesprecherin Susanne Herrnberger.
Deaktivierungsgebühr in DE rechtswidrig
Mit dem Kostenvorstoß zieht die mobilkom nicht nur den Unmut der Kunden auf sich, auch rechtlich ist die Gesetzeslage nicht ausjudiziert.
In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2002 entschieden, dass die Kündigung von Handyverträgen kein Geld kosten darf.
Die Gebühr bringe dem Kunden keine Vorteile und sei daher nicht als Leistung für ihn zu werten, so das deutsche Gericht. Der Versuch, die Aufwendungen für einen zu eigenen Zwecken verfassten Kündigungsbericht auf den Kunden abzuwälzen, verstoße gegen das Gesetz.
Bei der mobilkom sieht man eventuellen Klagen jedoch gelassen entgegen und verweist auf den hohen Verwaltungsaufwand sowie die Praxis im Bankenbereich. In dieser Branche sei die oftmals bedeutend höhere Vergebührung einer Kontoauflösung seit langem üblich, so die mobilkom.
Zivilrechtliche Bedenken?
"Grundsätzlich kann gesagt werden, dass im Gegensatz zur Rechtslage in Deutschland derzeit zur Frage der Zulässigkeit der Verrechnung eines Deaktiverungsentgeltes im Mobilfunkbereich keine österreichische höchstgerichtliche Rechtsprechung bekannt ist", so Daniela Andreasch von der heimischen Telekomregulierungsbehörde zu ORF.at.
"Das Deaktivierungsentgelt könnte jedoch auch [im Vergleich zur Rechtslage in Deutschland] nach der österreichischen Rechtslage aus zivilrechtlicher Sicht bedenklich sein," erklärt Andreasch weiter.
(futurezone | Beate Zaussinger)