"Gefängnis für Tauschbörsennutzer"

EU
18.02.2008

Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte [IPRED2] sorgt neuerlich für Aufregung.

Eine Anfang Februar von von Nicolas Zingaretti, Berichterstatter im EU-Parlament für die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, eingebrachte Frage an den Europäischen Rat lässt die Alarmglocken von Bürgerrechtlern schrillen.

Zingaretti forderte den EU-Rat am 5. Februar auf, einen Zeitrahmen für die Umsetzung der Richtlinie, die im April 2007 vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, bekanntzugeben.

Dabei verwies Zingaretti auf "zunehmend systematische Copyright-Verletzungen durch einige Internet-Nutzer" und betonte so die Dringlichkeit einer raschen Behandlung durch den Rat.

"Maskerade"

Die Wortwahl des parlamentarischen Berichterstatters löste bei der Bürgerrechtsgruppe Foundation for a Free Information Infrastructure [FFII] Erstaunen aus.

Auf dem FFII-Portal Digital Majority war von einer "Maskerade" Zingarettis die Rede, die dringend thematisiert werden müsse. Zingarettis Wortwahl beweise, dass es in der Richtlinie letztlich darum gehe, Tauschbörsennutzer ins Gefängnis zu bringen.

"Mafia-ähnliche Kriminelle"

Bei der Verabschiedung der Richtlinie am 25. April im EU-Parlament hatte Zingaretti noch gemeint, die Richtlinie sei dazu da, um Mafia-ähnliche Kriminelle zu bestrafen und richte sich nicht gegen "Kinder, die Musik aus dem Internet herunterladen".

Schon damals warnten europäische Bürgerrechtsorganisationen davor, dass die Formulierung der Richtlinie, die harte Strafen bei der Verletzung geistiger Eigentumsrechte vorsieht, Interpretationsmöglichkeiten offenlasse.

Diese könnten letztlich dazu führen, das Urheberrechtsverletzungen im privaten Rahmen strafrechtlich verfolgt werden könnten, hieß es.

Die Richtlinie, die vom EU-Parlament mit 379 zu 270 Stimmen angenommen wurde, sieht für die gewerbsmäßige Verletzung geistiger Eigentumsrechte bei schweren Delikten einen Strafrahmen von mindestens vier Jahren vor. Für weniger schwere Delikte wurden Geldbußen von bis zu 100.000 Euro festgelegt.