Ausnahmen bei Online-Durchsuchung
Deutsche Politiker und Datenschützer fordern, dass bestimmte Berufsgruppen von der Online-Durchsuchung ausgenommen werden.
Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen haben deutsche Datenschutzexperten und Politiker Ausnahmen für bestimmte Berufe wie Ärzte und Anwälte verlangt. Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der "Berliner Zeitung": "Der Schutz von Geistlichen und Strafverteidigern, die ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht haben, gehört mit in das geplante BKA-Gesetz."
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, meinte: "Auf jeden Fall müssen die Zeugnisverweigerungsrechte von Ärzten, Geistlichen, Journalisten, Anwälten und Abgeordneten respektiert werden, indem man sie auf jeden Fall grundsätzlich von der Online-Durchsuchung ausnimmt."
Auch der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, sieht Klärungsbedarf, wie zukünftig Berufsgeheimnisse von Anwälten oder Ärzten geschützt werden.
Der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] will die Regelung für das heimliche Ausspähen von Computern bis zum Sommer im Gesetz für das Bundeskriminalamt [BKA] durch den Bundestag bringen.
Gesetzliche Schutzlücken
Im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" wies Schaar darauf hin, dass das Urteil zur Online-Durchsuchung "sehr viel mehr Dinge betrifft", als zunächst erkannt worden sei.
Nachdem das Verfassungsgericht ein Grundrecht auf Schutz der Computernutzung geschaffen hat, sei die Politik jetzt unter anderem "gehalten, zu fragen, wo die gesetzlichen Schutzlücken im Umgang mit den Nutzungsdaten im Internet sind".
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch ein neues "Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" formuliert und hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen gesetzt.
In Österreich einigten sich im vergangenen Okober Innenminister Günther Platter [ÖVP] und Justizministerin Maria Berger [SPÖ] auf die Einführung der Online-Durchsuchung.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe ist gerade dabei, ihren Bericht für Innen- und Justizministerium zu finalisieren. Laut dem Vorsitzenden Bernd-Christian Funk ist jedoch nicht einmal erwiesen, ob die Methode überhaupt tauglich ist.
(futurezone | dpa)