EU-Parlament: Datenschutz für Prüm

22.04.2008

Das EU-Parlament hat in einer Stellungnahme die EU-Innenminister aufgefordert, beim grenzübergreifenden Austausch von Polizeidaten im Rahmen des Prümer Vertrags den Datenschutz stärker zu berücksichtigen. Auch der Rechtsschutz sei unionsweit auf hohem Niveau zu harmonisieren, so die Volksvertreter.

Das Europäische Parlament gab am Dienstag seine Stellungnahme zur Überführung des Vertrags von Prüm in EU-Recht ab. Die Initiative dafür hatte der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 15. Jänner 2007 eingereicht. Das EU-Parlament spricht sich in seinen Änderungsvorschlägen dafür aus, ein "angemessenes Datenschutzniveau" für die sensiblen persönlichen Daten zu gewährleisten, die im Rahmen der Vereinbarungen von Prüm übertragen werden.

Insbesondere sei es wichtig, so die Mitteilung des Parlaments, das Datenschutzniveau zwischen den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, um "sowohl die Bürgerrechte als auch die Effektivität der Strafverfolgung in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten".

Fallbezogene Auswertung angemahnt

Datenkategorien, die die "rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugung, die Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, die sexuelle Ausrichtung oder Gesundheit betreffen", dürften nur dann verarbeitet werden, "wenn dies absolut notwendig für den Zweck eines spezifischen Falls und demgegenüber verhältnismäßig ist und in Übereinstimmung mit spezifischen Garantien steht".

Weiterhin sprach sich das Parlament dafür aus, "gemeinsame Einsatzgruppen" der Strafverfolger einzurichten, um die Effizienz der polizeilichen Zusammenarbeit zu erhöhen.

Mit diesem Vertrag, der nach der deutschen Stadt Prüm benannt ist, beschlossen die Innenminister der EU den umfangreichen Austausch von Daten zwischen Sicherheitsbehörden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Polizeibehörden im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität zu verbessern.

Vernetzung der Polizeidatenbanken

Unter anderem können die Behörden nach dem Hit-and-Miss-Verfahren Anfragen an die Kfz-Kennzeichen-, DNA- und Fingerabdrucksdatenbanken ihrer Pendants in den Unterzeichnerstaaten stellen. Die Verwendung von Fingerabdruckdaten ist auch zu präventiven Zwecken möglich. Auch die präventiven Maßnahmen gegen Hooligans und reisende Gewalttäter werden im Vertrag von Prüm geregelt.

Der Prümer Vertrag gilt auch als Vorlage für den Austausch solcher Polizeidaten zwischen Deutschland und den USA. Die Innen- und Justizminister dieser beiden Staaten unterzeichneten bereits im März 2008 ein entsprechendes Abkommen. Auch der österreichische Innenminister Günther Platter [ÖVP] hatte im März anlässlich eines Treffens im slowenischen Brdo ein entsprechendes Abkommen mit den USA als "überlegenswert" bezeichnet.

Der Vertrag von Prüm

Mit dem Prümer Vertrag hatten Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und Österreich im Jahr 2005 eine Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beschlossen - insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Migration.

Erste Reaktionen

In einer Stellungnahme vom Dienstag bezeichnete der SPÖ-Europaabgeordnete Jörg Leichtfried den Vertrag von Prüm als "sinnvolles Instrument im Kampf gegen den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität". Allerdings habe das Parlament bei den Innenministern bisher vergeblich ein einheitliches Datenschutzniveau und entsprechende Rechtsschutzmechanismen eingefordert.

Leichtfried wirft den Innenministern vor, die Umsetzung des Prümer Vertrags noch schnell durchsetzen zu wollen, bevor der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, der das Parlament zum Mitgesetzgeber in Fragen der inneren Sicherheit machen wird. "Als Institution, die sich immer stark für den Datenschutz und Rechtsschutz eingesetzt hat, wird das Europäische Parlament auch in Zukunft höchste Wachsamkeit bei solchen Fragen an den Tag legen. Darin dürfte die Eile der Innenminister, die dem Datenschutz keine besonders hohe Priorität einräumen, begründet sein", so der SPÖ-Abgeordnete.

Die Stellungnahme ist noch nicht auf der Website des EU-Parlaments verfügbar. Daher an dieser Stelle die Links zur Pressemitteilung des Parlaments und zu der Version, die die Zustimmung des Innenausschusses gefunden hat.