Datenspeicherpflicht vorerst gescheitert
Europas Innen- und Justizminister tagen in Brüssel, um nach dem Scheitern der von den Briten und anderen Staaten forcierten Rahmenrichtlinie des EU-Rats zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten aus Telefonie und Internet [Data Retention] einen Ausweg zu finden.
Hinter den Kulissen hatte sich der Absturz der umstrittenen Rahmenrichtlinie des EU-Rats bereits abgezeichnet. Deutschland, Österreich und andere Staaten mit vergleichsweise starken, nationalen Datenschutzgesetzen sind bis zuletzt bei ihrer Ablehnung [EU-Amtssprache: "Reservation"] einzelner Punkte geblieben, die notwendige Einstimmigkeit kam im Rat daher nicht zustande.
Ein Rechtsgutachten des Rats
Die britische Präsidentschaft, die zusammen mit Schweden, Frankreich und Irland bis zuletzt alles zur Durchsetzung der Richtlinie unternommen hatte, schloss sich letztlich der Meinung des Rechtsausschusses des Ministerrats an.
Der hatte schon im April davor gewarnt, dass eine solcherart im Rat verabschiedete Rahmenrichtlinie einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht standhalten würde. Telekoms und Internet-Provider, die ihre Systeme bis dahin bereits umgebaut hätten, um die Auflagen zur Speicherung der Datensätze ihrer Kunden zu erfüllen, hätten dann Anspruch auf Schadenersatz, heißt es im Rechtsgutachten vom 5. April.

"Nicht akzeptables Ausmaß an Harmonisierung"
Die Präsidentschaft nehme zur Kenntnis, dass in einigen Mitgliedsstaaten Bedenken herrschten, dass die Rahmenrichtlinie "ein nicht akzeptables Ausmaß von Harmonisierung bezüglich Speicherzeiten und -kosten" mit sich bringe, heißt es in einem Schreiben der britischen Präsidentschaft an den Rat vom 10. Oktober [EU-Dokument 13036/05].
Die Übersetzung: EU-Staaten, in denen Verkehrsdaten aus Telefonie und Internet [wer mit wem wann wo wie oft und wie lange kommuniziert hat] bis jetzt gar nicht oder nur im Abrechnungszeitraum gespeichert werden mussten, haben sich geweigert, das an die Praktiken jener Staaten anzupassen, in denen bis zu 48 Monate Speicherdauer vorgeschrieben sind.

Der "Kompromissvorschlag" des Rats
Im Annex enthält das Schreiben einen "Kompromissvorschlag" des Ratsvorsitzes an die EU-Kommission, die eine ganz ähnliche Richtlinie in Arbeit hat. Zu einer "minimalen" Speicherdauer von sechs Monaten für Internet-Daten und einem Jahr für Telefondaten könne es eine Maximale von zwei Jahren geben, wobei für Staaten, die bereits längere Speicherzeiten eingeführt haben, die Möglichkeit offen bleibe, diese beizubehalten.
Auch die Frage des Kostenersatzes soll nach Meinung des Rats national geregelt werden. An der von den Telekoms vehement bekämpften Forderung, dass Telefonate registriert werden müssen, die nicht zu Stande gekommen sind, hält der Rat fest.
Da diese Verkehrsdaten [wer wann von wo und wie oft bei einem Anschluss vergeblich angerufen hat] von der überwiegenden Mehrzahl der Netzbetreiber bis jetzt nicht erhoben wurden, würde das einen tiefen Eingriff in die Netzwerk- und Datenbank-Architektur der Telekoms notwendig machen.