Online-Durchsuchung in Bayern fix

deutschland
03.07.2008

Gegen erbitterten Widerstand der Opposition hat die CSU im Landtag die umstrittene Online-Durchsuchung in Bayern eingeführt.

Künftig dürfen in Deutschland Polizei und Verfassungsschutz die Computer Verdächtiger ausforschen. Anders als geplant, dürfen bayerische Ermittler auch heimlich in Wohnungen eindringen, um dort Spionagesoftware zu installieren.

Die CSU verabschiedete die Änderungen von Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetz am Donnerstag gegen die Stimmen von SPD und Grünen.

Die Opposition warnte vor Verfassungsbruch und Überwachungsstaat. Die CSU führe heimliche Wohnungsdurchsuchungen ein. Innenminister Joachim Herrmann [CSU] verteidigte die Online-Durchsuchungen: Diese seien notwendig, um schwere Straftaten zu verhindern. Der Staat habe eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht für seine Bürger.

Vorwürfe und Beleidigungen

Die Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl warf der CSU ein "bürgerrechtspolitisches Desaster" vor. Die Grundfreiheiten der Bürger seien bedroht. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein Grundrecht. Die CSU betreibe "Vertuschungslyrik".

Bei der Rasterfahndung seien bundesweit in den vergangenen Jahren 8,3 Millionen Datensätze untersucht und 40.000 Telefonüberwachungen eingeleitet worden, sagte Stahl. "Sind das alles Verdächtige?" Trotz 40.000 Telefonüberwachungen seien nur sehr wenige Strafverfahren eingeleitet worden. Der SPD-Abgeordnete Florian Ritter warf der CSU vor, die Änderungen seien nicht verfassungsgemäß.

Herrmann beschuldigte die Opposition im Gegenzug, Horrorszenarien an die Wand zu malen. "Der Vorwurf, dass irgendein braver Bürger plötzlich von Online-Durchsuchungen betroffen sein könnte, ist absurd." Die Grünen-Abgeordnete Stahl habe im Verhältnis zum Rechtsstaat eine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung", griff der Innenminister seine Kontrahentin persönlich an.

Rasterfahndung eingeschränkt

Bei der Rasterfahndung und beim Kennzeichenscanning musste die CSU-Mehrheit nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vorgaben enger fassen als bisher. So wird der bayerischen Polizei die Rasterfahndung künftig nur noch bei Vorliegen einer konkreten Gefahr erlaubt.

Bei der Rasterfahndung durchsucht die Polizei die Datensätze der Bürger nach bestimmten Verdachtsmerkmalen. Dagegen melden Datenschützer seit langem Bedenken an. Auch beim Kennzeichenscanning musste die CSU nachbessern. Die Videoüberwachung von Autonummernschildern ist jetzt nicht mehr flächendeckend erlaubt.

(APA | dpa)