Handy am Steuer auch als "Navi" untersagt
Mobiltelefonverwendung lenkt immer ab
Das Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung des Mobiltelefons als Navigationsgerät. Das entschied ein deutsches Gricht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss.
Verboten sei nicht nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Fahrt, sondern ebenso das Versenden oder Öffnen von SMS, der Abruf von Daten oder eine andere Verwendung des Handys als Kommunikationsinstrument.
Darunter falle auch die Nutzung als "Navi": Sobald der Autofahrer das Handy in die Hand nehme, verstoße er gegen die Straßenverkehrsordnung, so das deutsche Gericht. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde mental abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten.
Beschwerde abgelehnt
Das Kölner Gericht ließ damit die Beschwerde eines Autofahrers nicht zur Entscheidung zu, den das Amtsgericht Bonn wegen verbotener Handynutzung am Steuer zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt hatte.
Der Mann argumentierte vergeblich, er habe mit dem Mobiltelefon während der Fahrt nicht telefonieren, sondern dessen Navigationsfunktion nutzen wollen.
(AFP | dpa)