Tanzendes Baby siegt vor Gericht

21.08.2008

Ein kalifornisches Gericht hat in einem Rechtsstreit um ein tanzendes Baby in einem YouTube-Video das Recht auf fairen Gebrauch von Kulturgütern gestärkt und den Musikkonzern Universal zu mehr Sorgfalt bei Urheberrechtsstreitigkeiten ermahnt. Eine Mutter hatte ihr Kind gefilmt, während im Hintergrund der Song "Let's Go Crazy" von Prince lief.

Universal wurde am Mittwoch von dem Gericht gemaßregelt, weil es ein Video von der Online-Videoplattform YouTube hatte herunternehmen lassen. Richter Jeremy Fogel urteilte, dass Rechteinhaber das Prinzip des "fairen Gebrauchs" ["Fair Use"] bedenken müssen, bevor sie die Entfernung von Inhalten von Websites beantragen.

Universal hatte im vergangenen Jahr unter Berufung auf den US-Digital-Millennium-Copyright-Act [DMCA] ein 29 Sekunden langes Video von YouTube entfernen lassen, das ein tanzendes Baby zeigt. Im Hintergrund des Videos ist der Prince-Song "Let's Go Crazy" zu hören, an dem der Musikkonzern die Rechte hält.

Stephanie Lenz, die Mutter des Kindes, brachte daraufhin mit Unterstützung der Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation [EFF] Klage gegen Universal ein und forderte Schadenersatz. Die EFF sah in der Praxis des Musikkonzerns einen Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung und den fairen Gebrauch von Kulturgütern.

Das Video musste daraufhin von YouTube wieder freigeschalten werden.

"Zur Überprüfung verpflichtet"

Universal machte in dem Prozess geltend, dass Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen nicht effektiv bekämpfen könnten, wenn sie Inhalte auf den fairen Gebrauch abklopfen müssten.

Der Richter widersprach und urteilte, dass Rechteinhaber nach dem DMCA zur Überprüfung des fairen Gebrauchs verpflichtet seien. Das Gesetz sehe eine Begutachtung der potenziell rechtswidrigen Inhalte durch die Rechteinhaber vor, bevor deren Entfernung verlangt werde. Das sei auch notwendig, um den Missbrauch der gesetzlichen Regelung zu verhindern und die Vielfalt des kulturellen Angebots im Internet zu sichern.

Der Richter gab dem Musikkonzern 20 Tage Zeit für eine Stellungnahme zu dem Urteil. Ob Universal Schadenersatz an die Mutter des tanzenden Babys zahlen muss, soll danach entschieden werden.

"Wichtiger Sieg für Meinungsfreiheit"

Der Richterspruch sei ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit und die faire Nutzung von Inhalten im Internet, zeigte sich die EFF in einer Aussendung über das Urteil erfreut. Das Urteil trage zum Schutz aller Nutzer bei, die Inhalte im Internet veröffentlichen.

Die Bürgerrechtsbewegung hatte in der Vergangenheit wiederholt beklagt, dass Beschwerden von Rechteinhabern wegen Urheberrechtsverletzungen in vielen Fällen ungerechtfertigt seien, und riet Betroffenen zur Klage.

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