AdWords-Klau: EuGH-Entscheid erwartet
Der OGH hat den Kauf eines fremden Markennamens als Suchwort zuletzt für unzulässig erklärt. Anhand eines neuen Falls soll der EuGH das nun in einer europaweit einheitlichen Vorgabe klären und zudem festlegen, inwiefern die Reihung der Suchergebnisse bzw. Anzeigen dabei eine Rolle spielt.
Im März 2007 entschied der Oberste Gerichtshof [OGH] in einem EU-weit richtungsweisenden Urteil, den Kauf markenrechtlich geschützter fremder AdWords zu untersagen.
Das Urteil bezog sich darauf, dass gekaufte AdWord-Einblendungen, die vor der Website des Markeninhabers angezeigt werden [wie es über eingeblendete Werbelinks oberhalb der Trefferliste erfolgt], nicht zulässig sind.
Nicht geklärt wurde die Frage, wie die Einblendung von Werbung rechts neben der Trefferliste juristisch einzuordnen ist. Gilt dort auch das Verbot der Nutzung fremder AdWords? Oder ist eine Platzierung dort gestattet, da die Anzeige der Website des Markeninhabers damit nicht vorgereiht wird?
EU-weit einheitliche Regelung
Zur Klärung dieses Sachverhalts anhand eines neuen, aktuellen Falls hat der OGH nun beim Europäischen Gerichtshof [EuGH] um eine Vorabentscheidung angefragt.
"Gerade im E-Commerce tätige Unternehmen sind oft auch grenzüberschreitend tätig. Das Interesse an einer EU-weit einheitlichen Vorgabe ist groß", sagte IT-Rechtsexperte Axel Anderl von Dorda Brugger Jordis im Gespräch mit ORF.at.
Mit der Stellungnahme des EuGH wird in ein bis zwei Jahren gerechnet. Bei künftigen Fällen dieser Art müssen sich dann die Gerichte aller Mitgliedsstaaten an diese Vorgabe halten.
AdWords sind Schlüsselwörter, die Firmen im Zusammenhang mit ihrem Produkt auswählen können. Stimmen die AdWords mit der Sucheingabe eines Nutzers überein, wird die entsprechende Werbung angezeigt. Der Werbende zahlt dann pro Klick auf den Werbelink einen bestimmten Betrag an Google.
AdWords-Klau verletzt Markenrecht
Im konkreten Fall sicherte sich ein Trekkingreisenanbieter den geschützen Markennamen der Konkurrenz.
Somit wurde dem Suchenden nach Eingabe des Schlagworts "BergSpechte" nicht der gleichnamige Trekkingausrüster, sondern die Website des Rivalen als bezahlter Anzeigenlink [sowohl über der Trefferliste wie auch am rechten Rand neben der Trefferliste] in Google angezeigt.
BergSpechte sah dadurch seine Markenrechte verletzt und klagte den Trekkingreisenanbieter. Zudem bestehe Verwechslungsgefahr, weil die Anzeige dem Suchergebnis vorgereiht werde, so der Kläger.
Die beklagte Partei hingegen sah keine Verwechslungsgefahr, weil die Werbeeinschaltung als "Anzeige" klar gekennzeichnet sei.
Gerichte niedrigerer Instanzen entschieden bisher, dass AdWord-Werbung, die vor der Website des Markenwort-Inhabers angezeigt wird, verboten ist. Der OGH gab die Frage nun an den EuGH weiter und wird anhand von dessen Stellungnahme eine Entscheidung treffen.
Keyword-Kauf nicht generell verboten
Der Kauf geschützter AdWords ist jedoch nicht grundsätzlich verboten, sondern ganz im Gegenteil durchaus gängige Praxis.
"Man kann nicht alle Fälle über einen Kamm scheren. In vielen Fällen gibt es ein berechtigtes Interesse, ein bestimmtes Keyword zu kaufen, wenn ich z. B. Händler bin und diese Ware vertreibe", so IT-Rechtsexperte Anderl. "Hier dürfen natürlich auch mehrere Firmen ein und dasselbe Keyword verwenden."
"Anders ist es, wenn ein unbekannteres Unternehmen mittels Keyword-Kaufs versucht, vom guten Ruf der bekannteren Konkurrenz zu profitieren und so Kunden abzuwerben", so Anderl weiter.
(futurezone | Beate Macura)