21.04.1999

GESETZLOS

Key

Digitale Unterschrift ohne Brief und Siegel

Ein österreichisches Signaturgesetz gibt es zwar noch immer nicht, und auch die EU-Richtlinie läßt auf sich warten [eigentlich sollte sie noch unter der österreichischen EU-Präsidentschaft beschlossen werden], dafür wird aber schon kräftig um Signaturkunden gebuhlt.

a-sign

A-Sign heißt die elektronische Unterschrift der PTA-Tochter Datakom, die in vier Varianten, von "Light" über "Medium" bis hin zu "Strong" und "Premium" angeboten werden.

"Light" und "Medium" sind wohl eher ein Werbegag - und, da muß man Datakom-Vorstandsdirektor Franz Schuller zustimmen, mit dem Siegel im Mittelalter vergleichbar [unsicher]. Die Überprüfung der Identität des Zertifikats-Antragstellers erfolgt lediglich über Mail oder Fax.

Mit elektronischen Unterschriften wird nicht nur die Sicherheit von E-Commerce verbessert, digitale Signaturen gewinnen auch für die Zugangssicherung auf vertrauliche Datenbestände an Bedeutung und ermöglichen - sollten die österreichischen Behörden doch einmal flächendeckend online gegangen sein - die Erledigung von künftigen Behördenwegen im Internet.

Schlüssel - symmetrisch oder nicht

Bei der symmetrischen Verschlüsselung müssen beide Kommunikationspartner im Besitz des gleichen Schlüssels sein. Dieses Verfahren ist für digitale Unterschriften nicht geeignet.

Das asymmetrische Verfahren besteht aus einem privaten Schlüssel, der das eigene System nie verlassen darf und einem öffentlichen Schlüssel. Der private Schlüssel dient zum elektronischen Unterzeichnen von Daten, die von anderen mit dem öffentlichen Schlüssel decodiert bzw. verifiziert werden können.

Lage gesetzlos

Rechtlich gültig werden diese Unterschriften aber vorerst nicht sein - die gesetzliche Grundlage, ein Signaturgesetz, muß erst beschlossen werden.

Aus diesem Grund wird die e:sign-Zertifizierungsstelle auch frühestens Ende dieses Jahres ihre Tätigkeit aufnehmen.

Mehrere Signaturgesetzentwürfe liegen schon seit 1998 vor.