Posse um TA-Schnurlostelefon beendet
Die Telekom Austria darf das von ihr seit Sommer 2002 beworbene und verkaufte Siemens-Schnurlostelefon der Marke "Flexitel FT 400" künftig weiter verkaufen, muss den Käufern künftig allerdings die bisher vorenthaltene Entsperrinformation mitliefern, teilte der Telekomregulator heute mit.
Über das Schnurlostelefon konnte bisher primär nur über die TA telefoniert werden, erst durch eine Entsperrung des Geräts wurde ein Telefonieren über alternative Anbieter möglich.
Die TA hatte ihren Kunden diese Entsperrinformation aber bisher vorenthalten und über die Kundeninformation auf der Verpackung des Geräts den Eindruck erweckt, dass mit diesem Schnurlostelefon nicht über alternative Netze telefoniert werden könne.
Daraufhin hatte die Telekom-Control-Kommission [TKK] im Oktober 2002 beim Kartellgericht einen Antrag gestellt, damit überprüft werde, ob darin ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung aus kartellrechtlicher Sicht vorliege.

Online nicht genügend
Das Kartellgericht habe nun entschieden, dass die TA künftig beim Verkauf des Schnurlostelefons die Kunden über die Entsperrmöglichkeiten "klar ersichtlich und eindeutig" informieren müsse, betonte die Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH. Eine Information nur auf der Homepage sei nicht ausreichend.
Die TKK hatte Ende Oktober 2002 auch ein Missbrauchs-Verfahren eingeleitet. Dieses sei nun eingestellt worden, da - wie sich erst im Laufe des Ermittlungsverfahrens herausgestellt habe - sehr wohl über alternative Netze telefoniert werden könne und damit kein Missbrauch vorliege, hieß es in der Pressemitteilung weiter.
TA will Rekurs beim OGH einbringen
Die Telekom Austria will gegen das Urteil des Kartellgerichts, das noch nicht rechtskräftig sei, beim Obersten Gerichtshof Rekurs einlegen, kündigte TA-Sprecherin Sigrid Bachinger an. "Wir werden in die nächste Instanz gehen", so die Sprecherin.