28.10.1999

BEUTELSCHNITT

Bildquelle:

Zwangsabgabe auf Flashcards und MP3-Player

Ab 1. November wird analog zur so genannten "Leerkassettenvergütung" für Tonbänder und CD-Rohlinge eine Abgabe für das Herunterladen von Musik aus dem Internet fällig, kündigte Austro-Mechana-Direktor Helmut Steinmetz am Donnerstag an.

Verlautbart wurde der "Tarif für die Vervielfältigung

komprimierter Musikdateien" [MP3] im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" vom 20. Oktober. Er gilt für das Aufnehmen "zum eigenen Gebrauch auf integrierte und/oder wechselbare Speicher [MultimediaCard, Flash Card], die in tragbaren Geräten [RIO, Yepp, MPaxx, MPMan] typischerweise dafür verwendet werden", heißt es darin.

Aufschlag jetzt

Die "Vergütung" betrage "pro Spielstunde Musikaufnahme" 150 Schilling zuzüglich Umsatzsteuer und werde auf den Preis für Geräte mit integriertem Speicher aufgeschlagen oder beim Kauf einer Flashcard eingehoben.

Abgabe auf CD-Rohlinge mal vier

Die "Leerkassettenvergütung" beträgt derzeit 1,65 Schilling pro Kassette. Umstritten ist die Abgabe für die bespielbare CD, die so genannte CDRecordable [CDR]. "Für eine Audio-CDR beträgt sie derzeit ebenfalls 1,65 Schilling, wir wollen aber 6,70 Schilling", sagte der Austro-Mechana-Direktor.

Derzeit betrage die "Leerkassettenvergütung" für die Computer-CDR 55 Groschen pro Spielstunde, angestrebt werde jedoch zwei Schilling, meinte Steinmetz.

Flashcard-Hersteller überrascht

Der für Flash-Cards und ähnliche Speichermedien zuständige Produktmanager der Siemens-Tochter Infineon zeigte sich von der Vorgangsweise der Austro-Mechana ebenso überrascht wie Andreas Barylli, Innungsmeister der Wiener Fotografen.

Immer mehr Fotografen, die vom Papierformat auf digitale Formate umsteigen, verwenden mittlerweile Flash-Cards. Zum Abspeichern der unter eigenem Copyright angefertigten Fotos müßten dafür nun relativ hohe Abgaben an die Musikverleger entrichtet werden.

Bei Infineon werden alle Möglichkeiten, auf den Vorstoß der Austro-Mechana zu reagieren, gerade geprüft. Der Rechtsschutzverband der Fotografen war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar.

Musikwirtschaft.at

Der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft (ifpi Austria) betonte am Mittwoch die Notwendigkeit, das Grundprinzip jedes funktionierenden Marktes sei der "Austausch von Leistung und

Gegenleistung". Dies müsse auch für den virtuellen Musikmarkt gelten und

könne "durch Codierung und Decodierung gegen Bezahlung" umgesetzt werden, heißt es in einer Aussendung.

MP3-Razzien in AT

Parallel dazu habe man am Mittwoch eine "weltweit koordinierte Anti-Piraterie-Aktion" gestartet. Dabei würden in über 20 Ländern mehrere hundert Homepages mit illegalen Musik-Inhalten gleichzeitig verwarnt - in Österreich 40 Sites.

"Tarif für die Vervielfältigung komprimierter Musikdateien [MP3]"