31.10.1999

SATTLER SATT

Bildquelle: www.sattler.at

Sattler gegen Sattler im Domainstreit

Der Oberste Gerichtshof hat in letzter Instanz ein Urteil des Handelsgerichts Wien vom August 1998 bestätigt, laut dem die Führung der Domain sattler.at durch die Bundesinnung der Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer gerechtfertigt sei.

Damit wurde eine Privatklage der Rechtsanwälte Sattler & Schanda zum dritten Mal abgewiesen, die sich in ihrem Namensrecht beeinträchtigt fühlten.

"Keine Zuordungsverwirrung"

Die Innung erklärte, die Gefahr von Verwechslungen scheide hier schon wegen der völligen Verschiedenheit der von den Streitteilen angebotenen Dienstleistungen aus. Eine Verletzung berechtigter Interessen des Klägers durch Bewirken einer Zuordnungsverwirrung sei daher nicht zu befürchten.