Wer klagt wo beim E-Commerce
Auf starken Widerstand der Industrie stoßen Pläne der EU-Kommission, die Zuständigkeit der Gerichte beim elektronischen Handel auf den Wohnsitz des Verbrauchers auszuweiten. Das wurde am Donnerstag in Brüssel deutlich.
Die Kommission hat vorgeschlagen, dass ein Kunde vor seinem heimischen Gericht klagen kann, wenn er mit einer im Internet angebotenen Ware oder Dienstleistung nicht einverstanden ist. Dies unabhängig davon, wo der Anbieter seinen Geschäftssitz hat.
Bundesverband der Industrie
Der Bundesverband der Deutschen Industrie beruft sich auf ein Gutachten der Universität Göttingen, nach dem der bisher enge Bezug zur Rechtsordnung des jeweiligen Staates bei Geschäften aufgelöst werde. So müsse jeder kommerzielle Anbieter, der eine Website im Internet eingerichtet hat, damit rechnen, in jedem beliebigen europäischen Land von einem Verbraucher verklagt zu werden. Damit werde die Gerichtszuständigkeit in Verbrauchersachen praktisch grenzenlos ausgeweitet.
Europäischer Verbraucherverband
Dagegen sprach der europäische Verbraucherverband BEUC davon, dass das Recht auf Widerspruch bedroht sei, wenn der Verbraucher bei einem Einspruch europaweit reisen und in fremden Sprachen klagen müsse. Bei einer solchen Regelung würde der Konsument den elektronischen Handel wohl kaum akzeptieren.
Experten erwarten, dass der Internethandel zwischen Firmen bereits zur Jahrtausendwende mehr als 75 Prozent des gesamten elektronischen Handels betragen werde. Dies entspräche in der Bundesrepublik einem Volumen von rund 86 Milliarden DM.