UTA darf weiter Gratis-Internet anbieten
Die UTA darf auch weiterhin den Gratis-Internetzugang ohne Grundgebühr anbieten. Der von zehn Providern gestellte Antrag auf eine einstweilige Verfügung, die eine sofortige Einstellung dieses Produkts herbeiführen sollte, wurde vom Handelsgericht Wien am Freitag abgewiesen, der Bescheid wurde gestern zugestellt, so UTA-Sprecher Klaus Puchleitner. Die Klage laufe jedoch weiter. Wann eine endgültige Entscheidung des Handelsgerichts falle, könne nicht abgeschätzt werden. Die UTA sei jedoch zuversichtlich, dass "die Sache zu unseren Gunsten ausgeht oder die Klage eingestellt wird".
UTAIm Herbst hatten zehn Provider die UTA geklagt, da der Gratis-Internetzugang ihrer Meinung nach eine verbotene Gratis-Zugabe zum Telefondienst darstelle, mit der Intention, Telefonkunden zu akquirieren, erläuterte Puchleitner. "Beim Gratis-Internetzugang muss niemand telefonieren, wenn er nicht will, die beiden Produkte laufen unabhängig voneinander", so Puchleitner. Auch der Verband der österreichischen Internetprovider ISPA habe die UTA nach Einführung des Produkts im Juli geklagt, nach Gesprächen die Klage aber zurückgezogen.
Die UTA hat nach eigenen Angaben derzeit mehr als 40.000 Internet-Kunden.