Handy-Nummern sollen übertragbar werden
Beim Wechsel ihres Netzbetreibers sollen Mobilfunkkunden einem jüngsten deutschen Gerichtsurteil zufolge ab Februar 2002 ihre Handy-Nummer behalten können.
Das Verwaltungsgericht Köln wies am Dienstag die Klagen zweier Mobilfunkbetreiber gegen eine entsprechende Verpflichtung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zurück.
Die Übertragbarkeit der Nummern fördere den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern und könne somit zu niedrigeren Preisen und besseren Leistungen führen, urteilte das Gericht.
Mobilfunkbetreiber: Kosten höher als Nutzen
Die Mobilfunkbetreiber T-Mobil und D2 Vodafone hatten dagegen
argumentiert, die Kosten für den technischen Aufwand seien höher als
der Nutzen. Dem hielt das Gericht entgegen, Mobilfunknummern seien
in anderen Ländern schon übertragbar. Das zeige, dass die noch
bestehenden technischen Probleme gelöst werden könnten.

Galgenfrist bis 2002
Die Regulierungsbehörde hatte die im Telekommunikationsgesetz verankerte Verpflichtung zur Übertragbarkeit von Telefonnummern zuletzt bis 2002 ausgesetzt.
Bis dahin sollten die Netzbetreiber die technischen Probleme gelöst haben, hatte es geheißen.
Die beiden Unternehmen können nach Angaben des Gerichts noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragen.
Ein Sprecher der Vodafone-Tochter D2 Mobilfunk sagte, man werde erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und behalte sich rechtliche Schritte vor.