Böhmdorfer für mehr Überwachung
Das von Justizminister Dieter Böhmdorfer [F] geplante Strafrechtsänderungsgesetz 2002 soll neben Anti-Terror-Maßnahmen auch einige weitere Änderungen enthalten.
So sind "umfangreiche Änderungen" bei den Bestimmungen über die Telefon-Überwachung in der Strafprozessordnung vorgesehen.
Dies geht aus einem Vortrag des Justizministers hervor, der für morgen Donnerstag auf der Tagesordnung steht. Böhmdorfer wird am Ministerrat wegen eines EU-Termins in Spanien nicht teilnehmen.
Daten wichtiger als Gesprächsüberwachung
Generell soll die Erfassung von Rufdaten und die
Standortfeststellung von Handybesitzern einfacher als früher
vonstatten gehen.
Überwachungsverordnung ist in Kraft"Geringe Eingriffsintensität"
In Sachen "Überwachung des Fernmeldeverkehrs" plant Böhmdorfer laut Ministerrats-Vortrag: Die nachträgliche Rufdatenerfassung soll "den Anforderungen der Praxis im Hinblick auf die geringe Eingriffsintensität gegenüber der inhaltlichen Überwachung angepasst" werden.
Als "Anordnungsvoraussetzung" ist einfacher Tatverdacht vorgesehen, die Anordnung soll durch den Untersuchungsrichter erfolgen. Ähnlich soll auch die "Standortfeststellung" - also Feststellung des räumlichen Bereiches, in dem sich ein Handy-Inhaber zu einer bestimmten Zeit aufhielt - geregelt werden.
Deutlich angehoben werden sollen, so der Ministerrats-Vortrag, die Voraussetzungen für die Überwachung des Inhalts von Gesprächen, abgesehen von bestimmten Delikten der Organisierten Kriminalität. Durch die Ausdehnung der Kontroll- und Rechtsmittelbefugnisse des Rechtsschutzbeauftragten will Böhmdorfer den Schutz beruflicher Verschwiegenheitspflichten und des Redaktionsgeheimnisses erweitern.
Im Umsetzung der im November 2001 unterzeichneten Cyber-Crime-Konvention des Europarates müssen überdies zum Teil neue Delikte - z.B. "widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem", "Missbrauch von Computerprogrammen" oder "Fälschung von Computerdaten" - geschaffen werden.
