"Keine Beweise für Gesundheitsgefährdung"
Nach einer neuen Studie im Auftrag des Verbands der Elektrotechnik [VDE] gibt es weiterhin keine Beweise für Gesundheitsschäden durch die Strahlung von Handys und Mobilfunkmasten.
Es gebe auch keine Hinweise, dass Kinder und kranke oder alte Menschen empfindlicher auf die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks reagierten als gesunde Erwachsene, teilte der VDE bei der Vorstellung der Studie mit.
Für die Untersuchung wurden 62 wissenschaftliche Publikationen aus jüngster Zeit ausgewertet.
Mögliche Störung von Herzschrittmachern
Der Autor der Studie, Prof. Jiri Silny von der
Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, warnte
allerdings, Handys könnten in einer Entfernung unter 20 Zentimetern
Herzschrittmacher stören. "Da können wir keine Entwarnung geben."
Studie: Mobilfunk und GesundheitNicht wissenschaftlich bestätigt
Handystrahlen könnten außerdem eine geringe Erwärmung im Kopf von einem zehntel Grad bewirken. Es gebe auch Befunde, wonach sich Mobilfunkstrahlen auf die Reaktionszeit auswirkten. Diese seien allerdings noch nicht wissenschaftlich bestätigt.
In einem VDE-Positionspapier zur Studie heißt es: "Weder experimentell noch epidemiologisch konnten Mediziner Gesundheitsschäden durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks nachweisen."
Die bisherigen Studien sprächen demnach auch gegen einen Zusammenhang der Felder mit Krebserkrankungen.
"WaveShield" für Handys wirkungslos
Die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission [FTC] hat zwei
Hersteller verklagt, die Geräte anbieten, mit denen Nutzer angeblich
schädliche Handy-Funkwellen reduzieren können. Es gibt keinen
wissenschaftlichen Beleg, dass eines der Produkte wie "SafeTShield",
"NoDanger" und "WaveShield" die Strahlung in irgendeiner Weise
reduzieren könne.
Wirkungsloser StrahlenschutzGrenzwerte schützen ausreichend
Weiter heißt es, der VDE unterstütze mit seiner Bewertung die Einschätzung der deutschen Strahlenschutzkommission [SSK], die weder einen wissenschaftlichen Nachweis noch einen wissenschaftlichen Verdacht von Gesundheitsbeeinträchtigungen feststellte.
"Die SSK bestätigt, dass die geltenden Grenzwerte vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen." Die SSK berät das deutsche Umweltministerium.
