26.05.1999

INTERNET|RECHT

Paragraph

Markenklage gegen Link abgeschmettert

In einem der ersten Prozesse um Hyperlinks hat das Landgericht München I heute die

Klage der Softwarefirma Symicron zurückgewiesen. Symicron hatte den Betreiber einer Website verklagt, weil dieser auf eine Internet-Adresse gelinkt hatte, auf der ein Programm namens "Telco-Explorer", das die jeweils billigsten Telefontarife berechnet, präsentiert wurde.

Die Klägerin beanstandete sowohl diese Namensgebung als auch den Link auf die kostenlose Shareware-Version des Programmes, weil sie sich in Deutschland den Namen "Explorer" schützen ließ.

LinkJudikatur I

Anfang Mai hat das Oberlandesgericht [OLG] München in einem ähnlichen Fall die Entscheidung des Münchner Landesgerichtes aufgehoben. Die OLG-Richter verboten dem Betreiber einer Website eine Verknüpfung mit einer anderen Site, auf der fremde Markenrechte verletzt und kommerziell genutzt wurden. Anders als die Richter der ersten Instanz sah das OLG durch den Link auf das rechtlich nicht einwandfreie Angebot eine "Beihilfe zur Markenverletzung eines Dritten".

Keine Verwechslungsgefahr

Die Münchner Richter sahen im Fall Symicron keine Verwechslungsgefahr zwischen den Namen "Telco-Explorer" und "Explorer". Beide Namenselemente seien "gleich prägend", und zudem nehme der Durchschnittsverbraucher den "Wort-Anfang stärker wahr als den Wortschluß", sagte der vorsitzende Richter der Handelskammer, Martin Kainz.

Eine gegenteilige Entscheidung hätte wohl auch kuriose Auswirkungen auf den Microsoft Internet Explorer gehabt.

Rechtsfrage ungelöst

Die eigentliche Link-Problematik hat in der Entscheidung nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Weil nach Auffassung der Richter keine Markenrechtsverletzung vorlag, mußte die Handelskammer auch nicht die juristisch brisante Frage klären, inwieweit der Inhaber einer Homepage für den Inhalt der Seiten haftet, auf die er mit einem sogenannten Hyperlink verweist.

LinkJudikatur II

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat schon im Juni 1997 im Fall Marquardt entschieden, daß der Betreiber einer Website nicht regelmäßig überprüfen muß, ob seine ursprünglich unbedenklichen Links inzwischen ohne sein Wissen auf strafbare Inhalte verweisen, weil der Inhaber der Seite, auf die verwiesen wird, seine Seite dahingehend verändert hat. Konkret ging es bei der Entscheidung um die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der PDS in Deutschland, Angelika Marquardt, die auf ihrer Homepage zusammen mit einer distanzierenden Erklärung einen Link auf das Webangebot der Zeitschrift "radikal" gesetzt hatte. Darin wurde später - ohne ihr Wissen - die Anleitung zur Sabotage von Atommülltransporten veröffentlicht.