27.02.2003

BLUEBULL

Kein Pflichtangebot an CLC-Aktionäre

Der Schweizer Internet-Finanzdienstleister Bluebull muss nach einer Entscheidung der Übernahmekommission kein Pflichtangebot an die CLC-Aktionäre machen.

Die Kommission habe entschieden, dass der Erwerb von rund 53,8 Prozent des Grundkapitals der CLC AG durch Bluebull zu Sanierungszwecken erfolge, teilte Bluebull am Donnerstag ad hoc mit. Zudem sei vorgesehen, dass die Mehrheit der ausscheidenden Alt-Aktionäre der CLC AG mit dem Erlös aus dem Verkauf ihrer CLC-Aktien junge Aktien von Bluebull zeichnen.

In der rechtlichen Beurteilung sei die Kommission auf die schlechte wirtschaftliche Situation der CLC zum Bilanzstichtag eingegangen, welche den Fortbestand infolge der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung akut gefährdet hätten, hieß es.

Stiller Ausgleich

Bereits im Dezember 2002 sei mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen begonnen worden, die neben der Bereitstellung eines Überbrückungsdarlehens die Verhandlungen über Forderungsverzichte, eine Verbesserung der Eigenkapitalsituation durch einen Umtausch der ausgegebenen Wandelanleihen, eine Ausgliederung des operativ gesunden Auskunftsgeschäfts in eine eigene Gesellschaft sowie ein Restrukturierungsprogramm und die Durchführung umfangreicher Einsparungen vorsehen.

Die von Bluebull ausgehandelten und teilweise umgesetzten Sanierungsmaßnahmen weisen laut Übernahmekommission alle typischen Charakteristika eines stillen Ausgleichs auf.

Aus dem Einstieg von Bluebull lasse sich kein Vermögensnachteil für Beteiligungsinhaber ableiten. Vielmehr komme der Sanierungsversuch neben den Beteiligungspapierinhabern auch den Dienstnehmern und den Gläubigern des Unternehmens zugute.

Auch die Zahlung eines Kaufpreises an bestimmte Aktionäre der CLC AG ändere an dieser Beurteilung nichts, da die Elemente eines symbolischen Kaufpreises deutlich überwiegen.