11.03.2003

LEBENSLANG

Bildquelle: Borocos

Online-Pranger für US-Sexualstraftäter

Eine Entscheidung des US-Höchstgerichts dürfte für ein rasantes Wachstum von "Online-Prangern" mit Daten von Sexualstraftätern sorgen. Der Oberste Gerichtshof hat deren Verfassungsmäßigkeit bestätigt. In Alaska und Connecticut war die Vereinbarkeit dieser öffentlichen Listen mit der US-Verfassung in Frage gestellt worden.

Alle 51 US-Staaten führen derzeit öffentliche Listen, in denen im Februar 2001 rund 386.000 Sextäter angeführt waren. 34 Bundesstaaten haben die Informationen auch online gestellt.

Die Entscheidung dürfte dazu führen, dass weitere Staaten solche "modernen Pranger" einrichten. Außerdem werden dort nun auch Daten über Täter zu finden sein, die vor Erlassung der Gesetze über die Einrichtung von Online-Listen verurteilt worden waren.

Warnung vor Stigmatisierung

Die NACDL [Nationale Vereinigung der Strafverteidiger] kritisierte die Entscheidung. Das Gericht hätte die Chance vertan, die Datenbanken zu wertvolleren Einrichtungen zu verbessern, anhand derer die Bevölkerung abschätzen könne, ob bestimmte Personen tatsächlich eine potenzielle Gefahr darstellten.

Vielmehr würden nun Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe und erfolgreichem Durchlaufen von Beobachtungszeiträumen lebenslang mit dem Stigma des Sexverbrechers gebrandmarkt, sagte Lawrence Goldman, Präsident der NACDL.