BKA-Gesetz passiert letzte Hürde

DEUTSCHLAND
29.12.2008

Deutscher Bundespräsident hat Gesetz unterzeichnet

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) darf zur Terrorismusbekämpfung künftig private Computer ausspähen. Deutschlands Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete über Weihnachten das Gesetz zur Ausweitung der BKA-Befugnisse, das auch Online-Durchsuchungen zulässt.

Es habe "keine durchgreifenden Bedenken" gegen das Gesetz gegeben, sagte Köhlers Sprecher Martin Kothe am Montag. Die Neuregelungen können damit zum Jahresanfang 2009 in Kraft treten. Über kurz oder lang dürfte sich aber das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz befassen. Die Grünen haben bereits den Gang nach Karlsruhe angekündigt.

Aufruf zum Protest

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zum gemeinsamen Internetprotest auf. Eine Anleitung für Teilnehmer findet sich auf der Homepage:

Anders sieht das der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Dieser ruft in einer Aussendung alle Anbieter von Internetpräsenzen zum Protest gegen das am 1.1.2009 in Kraft tretende Gesetz auf. Die Webmaster sollen ihre Webseiten zum Jahreswechsel in schwarz verhüllen und mit einer Protestanzeige versehen.

Umstrittene Online-Durchsuchung

Umstritten ist vor allem die Online-Durchsuchung. Zwar muss nun in jedem Fall ein Richter vor der Durchsuchung über die Zulässigkeit entscheiden und später auch darüber, welche Daten zum unmittelbaren privaten Kernbereich gehören und deshalb nicht ausgewertet werden dürfen. Dennoch sehen Kritiker darin eine Aushöhlung des Rechtsstaats.

Zur Gefahrenabwehr erlaubt das Gesetz künftig auch Telefonüberwachung, Rasterfahndung sowie das Abhören und Filmen von Verdächtigen in Wohnungen. Das gilt auch für Gespräche etwa mit Ärzten und Journalisten, die einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen.

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(Reuters/futurezone)