Elektro-Fußfesseln für Frankfurter Straftäter
Im vergangenen Sommer war sie ein heiß umstrittenes Thema, nun soll sie ab März in Deutschlands Kriminalitätshochburg Frankfurt erprobt werden: die elektronische Fußfessel.
Bis zu 30 Straftäter sollen in der Main-Metropole mit einem kleinen Peilsender an Hand- oder Fußgelenk ihrem normalen Job nachgehen und ihre Freizeit in den eigenen vier Wänden verbringen dürfen. Die Geräte, die einem Zentralcomputer stets Auskunft über den Standort ihres Trägers übermitteln, seien bereits bestellt, heißt es im CDU-geführten Wiesbadener Justizministerium.
Gesetze & Änderungen
Für die ersten angestrebten Anwendungen der Fußfesseln sollen keine Gesetze geändert werden müssen. In einer ersten Stufe soll der elektronisch überwachte Hausarrest nur als Auflage bei zu Bewährungsstrafen verurteilten Tätern angewendet werden. Die chronisch überfüllten Gefängnisse werden daher zunächst nicht entlastet, das ist erst in einem zweiten Schritt vorgesehen, wenn auch die so genannten Ersatzfreiheitsstrafen mit der Elektro-Fessel abgesessen werden können. Dafür ist eine Öffnungsklausel des Strafvollzugsgesetzes notwendig, die vom Bundesrat noch nicht beschlossen ist. Ersatzfreiheitsstrafen werden fällig, wenn Verurteilte ihre Geldstrafe nicht begleichen können oder wollen. Für diese Gruppe plant auch Baden-Württemberg einen Modellversuch. Nach Schätzung des Landesverbandes der Vollzugsbediensteten könnten so etwa 200 dringend benötigte Haftplätze in Hessen frei werden.
Die elektronische Fußfessel, darauf legen die Juristen Wert, sei keine zusätzliche Strafe, sondern ein geeignetes Instrument, die Bewährungsauflagen in schwierigen Fällen zu überwachen. Die Betroffenen müssen dem Einsatz ausdrücklich zustimmen.
Laut Ministeriumssprecher Martin Huff kommen vor allem "Wackel-Kandidaten" in Frage, bei denen die Richter ohne die Fußfessel schwere Bedenken hätten, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Eine zweite Gruppe sind Verurteilte, die gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben und die daher eigentlich zurück ins Gefängnis müssten. Für sie soll die Fessel zum letzten Rettungsring werden.
30 Fußfessel-Kandidaten
Für die Anwendung der Fußfessel ist eine genaue Übereinkunft über Zeiten und Orte notwendig, an denen sich der Überwachte aufhalten darf. Besuche in der Stammkneipe sind darin nicht vorgesehen, da gerade derartige Milieus als Risikofaktor gesehen werden.
Überwacht werden die ersten etwa 30 Fußfessel-Kandidaten von vier Sozialarbeitern. Der zentrale Computer steht in der hessischen Zentrale für Datenverarbeitung.
Skepsis
Die Bewährungshelfer stehen dem Versuch der CDU-FDP-Landesregierung eher skeptisch gegenüber. Dass der Richter schon in der Verhandlung entscheidet, ob jemand die Fußfessel anlegen kann oder nicht, hält Peter Rettenbeck vom Landeszusammenschluss der Straffälligenhilfe für kaum denkbar. Dazu müssten unter anderem die persönlichen Umstände des Angeklagten genau geklärt und das Einverständnis seiner Mitbewohner eingeholt werden. Die Aussetzung einer Reststrafe müsse sich ein Häftling ohnehin verdienen, indem er verschiedene Vollzugslockerungen wie einen längeren Hafturlaub hinter sich gebracht hat, ohne zu fliehen. Die spätere Überwachung mit der Fußfessel sei zumindest ein "logischer Bruch".