Polizei-Trojaner auch in Niedersachsen

Überwachung
28.12.2006

Auch das deutsche Bundesland Niedersachsen prüft einen Gesetzesentwurf, der die Online-Durchsuchung von Computern erlauben soll.

Das niedersächsische Innenministerium will den Verfassungsschutz per Gesetzesnovelle ermächtigen, private Computer ohne Vorankündigung online zu durchleuchten, wenn der Verdacht einer extremistischen Straftat besteht.

Derzeit werde ein solcher Gesetzesentwurf geprüft, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse".

Er verwies auf Nordrhein-Westfalen, wo der Landtag am 20. Dezember bereits eine solche Novelle des Verfassungsschutzgesetzes verabschiedet hat.

Richterliche Anweisung nicht notwendig

Das Gesetz in Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass bei "Gefahr für Leib und Leben" die Festplatten von Verdächtigen auf Anschlagspläne, Bomben-Bauanleitungen oder Ankündigung von Selbstmordattentaten durchsucht werden können.

Genehmigt werden muss jeder Eingriff durch die G10,­ eine vierköpfige Gruppe von Juristen, die über die Einhaltung der Grundrechte wacht. Eine richterliche Anweisung brauchen die Ermittler nicht.

Bei der Online-Überwachung von Computern verhalten sich die staatlichen Fahnder prinzipiell nicht anders als Hacker und Cyber-Kriminelle, die mit digitalen trojanischen Pferden und anderer Schad-Software in den PC eindringen.

(futurezone | AFP)