04.06.2003

TKG NEU

Bildquelle: APA/ORF.at

Verwirrspiel um Handy- und Strommasten

Es handle sich um "ein Verwirrspiel gigantischen Ausmaßes¿, sagt Klaus Wejwoda, Leiter der Rechtsabteilung der österreichischen Landwirtschaftskammern, das da von Stromkonzernen zusammen mit "bestimmten Kreisen im Verkehrsministerium" veranstaltet werde.

Es sei keineswegs so, dass die Handynetzbetreiber für die Zuleitungen zu ihren Masten durch die anstehende Novellierung des Telekom-Gesetzes [TKG] mehrfach zur Kasse gebeten werden sollen.

Ebenso würden die Landwirtschaftskammern keine neuen Forderungen nach Entschädigungen stellen, sondern forderten nur, dass die bestehenden Entschädigungsregeln für Leitungsumwidmungen beibehalten werden.

"Einmal Telekom, immer Telekom"

Und das betreffe eben nicht die Betreiber von Handynetzen, sondern die Stromindustrie, so Wejwoda weiter gegenüber der futureZone. Seit fünf Jahren bestehe nun die Regelung, dass Umwidmungen bzw. Zweitnutzung von Stromverbindungen zum Zweck der Telekommunikation mit 26 ATS [1,89 Euro] pro Laufmeter Leitung zu entschädigen seien.

Nun wollten "bestimmte Kreise im Verkehrsministerium diese bewährte Regelung umbringen¿ - und dagegen wehre man sich.

Was die Handynetzbetreiber angehe, so habe man seitens der Landwirtschaft gar nicht vor, bei jedem neuen Telekom-Dienst, der über die Handynetze betrieben werde, neue Entschädigungen zu verlangen - "einmal Telekom, immer Telekom".