Verwirrspiel um Handy- und Strommasten
Es handle sich um "ein Verwirrspiel gigantischen Ausmaßes¿, sagt Klaus Wejwoda, Leiter der Rechtsabteilung der österreichischen Landwirtschaftskammern, das da von Stromkonzernen zusammen mit "bestimmten Kreisen im Verkehrsministerium" veranstaltet werde.
Es sei keineswegs so, dass die Handynetzbetreiber für die Zuleitungen zu ihren Masten durch die anstehende Novellierung des Telekom-Gesetzes [TKG] mehrfach zur Kasse gebeten werden sollen.
Ebenso würden die Landwirtschaftskammern keine neuen Forderungen nach Entschädigungen stellen, sondern forderten nur, dass die bestehenden Entschädigungsregeln für Leitungsumwidmungen beibehalten werden.
Der Hauptgrund, warum die Novelle zum TKG nicht, wie vorgesehen, den Ministerrat am Dienstag passiert hat, ist der offene Streit zwischen Landwirtschaftskammern und Stromerzeugern über die Umwidmung bzw. Zweitnutzung von Strominfrastruktur zur Telekommunikation.
Der Beginn des Konflikts"Einmal Telekom, immer Telekom"
Und das betreffe eben nicht die Betreiber von Handynetzen, sondern die Stromindustrie, so Wejwoda weiter gegenüber der futureZone. Seit fünf Jahren bestehe nun die Regelung, dass Umwidmungen bzw. Zweitnutzung von Stromverbindungen zum Zweck der Telekommunikation mit 26 ATS [1,89 Euro] pro Laufmeter Leitung zu entschädigen seien.
Nun wollten "bestimmte Kreise im Verkehrsministerium diese bewährte Regelung umbringen¿ - und dagegen wehre man sich.
Was die Handynetzbetreiber angehe, so habe man seitens der Landwirtschaft gar nicht vor, bei jedem neuen Telekom-Dienst, der über die Handynetze betrieben werde, neue Entschädigungen zu verlangen - "einmal Telekom, immer Telekom".
Strom zu Telekom
Anders verhalte es sich bei Umwidmungen von Strom zu Telekom,
indem etwa der Steuerkanal des Stromnetzes für Telefoniedienste
umgewidmet werde. Gegen die Stromleitungsführung könne man sich
bekanntlich praktisch nicht wehren, wenn diese auch zu
Telekommunikationszwecken genutzt würden, sei dies eine Umwidmung,
die abgegolten werden müsse, so Wejwoda abschließend zur fuZo.
Der Gemeindebund hatte eine Steuer auf Handymasten gefordert
