Freispruch für Oink-Administrator
Alan Ellis, der ehemalige Administrator des Musik-BitTorrent-Trackers Oink, ist am Freitag von einem britischen Gericht vom Vorwurf der Verschwörung zum Betrug freigesprochen worden.
Die Website Oink.cd bot einen Index für zum Download bereitstehende Musikdateien auf den Rechnern der Nutzer an. Auf der Oink-Website selbst wurden keine Dateien gespeichert. Für Nutzer gab es nur auf Einladung Zutritt zur geschlossenen Website.
Zweijährige Untersuchung
Oink hatte fast 200.000 Mitglieder, als die Polizei im Oktober 2007 in das Haus von Ellis in Middlesbrough in Nordengland eindrang. Nach der Festnahme untersuchten britische wie auch niederländische Polizisten zwei Jahre lang den Fall.
Staatsanwalt Peter Makepeace beschuldigte Ellis einer "breit angelegten, professionellen und gut ausgeklügelten, technischen Abzocke".
Computerfähigkeiten verbessern
Der 26-jährige Ellis erklärte, es sei ihm bei der Website nur darum gegangen, seine eigenen Computerfähigkeiten zu verbessern, Betrug an Urheberrechtsinhabern sei nicht seine Absicht gewesen. Er habe selbst keine Dateien gehostet, sondern lediglich darauf verlinkt. Das sei auch das, was Google mache, argumentierte sein Verteidiger laut des britischen Fachblatts "The Register". Er sei nicht dafür verantwortlich, wenn Mitglieder das Urheberrecht verletzt hätten.
Nach der Festnahme entdeckte die Polizei knapp 300.000 Pfund auf dem PayPal-Konto des Oink-Administrators. Ellis verteidigte sich, dass das Geld aus Mitgliederspenden stamme und für die Servermiete vorgesehen war.
Musikindustrie "enttäuscht"
Die Musikindustrieorganisation BPI meinte zum Prozessausgang des ersten Filesharing-Prozesses in Großbritannien, dass das Urteil "sehr enttäuschend" sei. Ellis habe Geld gemacht, "indem er unerlaubt die Arbeit anderer Leute ausgenutzt hat".
The Pirate Bay
Wegen Verletzung des Urheberrechts wurden vier Verantwortliche des Torrent-Trackers Pirate Bay im April 2009 in erster Instanz zu je einem Jahr Haft und Schadenersatzzahlungen von umgerechnet 2,7 Millionen Euro an Film- und Musikkonzerne verurteilt. Das Urteil galt auch international als richtungsweisend in der Auseinandersetzung über nicht lizenzierte Downloads von Filmen, Musik und Computersoftware.
Das Berufungsverfahren wurde auf Sommer 2010 verschoben. Diese Zeit brauche das Gericht, um die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle vorgesehenen Richter zu prüfen. Die Mitglieder der zuständigen Gerichtskammer sollen ausnahmslos Organisationen zur Verteidigung des Urheberrechts angehören.
(AP/futurezone)
