Vier "Große Lauschangriffe" im Jahr 2008
Ermittlung gegen Tierschützer erhöht Zahl der Verdächtigen
Wie die Parlamentskorrespondenz am Mittwoch gemeldet hat, liegt der vom Justizministerium erstellte Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität im Jahr 2008 dem Parlament vor.
Die Zahl der mit "optischen und/oder akustischen" Überwachungsmethoden ausgeforschten Verdächtigen habe sich gegenüber 2007 von 42 auf 334 Personen erhöht. Das hänge mit "einem Großverfahren bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt" zusammen. Laut Parlamentskorrespondenz handelt es sich dabei um das stark umstrittene Verfahren gegen mutmaßliche militante Tierschützer. Während von 2005 bis 2007 jeweils nur einmal ein Rechtsmittel zur Prüfung der Überwachung ergriffen wurde, war das 2008 elfmal der Fall.
Insgesamt setzten die Behörden 2008 in vier Fällen einen großen und in drei Fällen einen kleinen "Lausch- und Spähangriff" ein. Außerdem wurden 107 Videofallen aufgestellt, darunter 59 außerhalb und 48 innerhalb von Räumen - Letztere mit Zustimmung der Inhaber.
Keine Rasterfahndung
Wie auch in den vorigen Jahren seit Inkrafttreten der Regelung über die "besonderen Ermittlungsmaßnahmen" am 1. Jänner 1998 sei das Instrument der Rasterfahndung bisher nicht zum Einsatz gekommen. Aus Sicht des Justizministeriums habe dieses vor allem "Präventivwirkung".
Die Abfragen von Handystandortdaten und IP-Adressen durch die Polizei ohne richterlichen Beschluss gemäß Sicherheitspolizeigesetz (SPG) sind in dem Bericht nicht enthalten. Die betroffenen Personen müssen von den Behörden - anders als etwa in Deutschland - auch nicht nachträglich über die Überwachungsmaßnahme informiert werden.