Scharfe Kritik an Finanzdatenabkommen
Deutscher Datenschützer: "Demokratisch nicht legitimiert"
Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das geplante Bankdatenabkommen der EU mit den USA scharf kritisiert. Das SWIFT-Abkommen sei "weder datenschutzgerecht noch demokratisch legitimiert", erklärte Schaar am Samstag in Berlin. Die Vereinbarung soll am Montag in Kraft treten.
Das Abkommen erlaubt den USA den Zugriff auf Überweisungsdaten europäischer Privatbürger und Unternehmen, die das belgische Unternehmen SWIFT verwaltet. SWIFT wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8.300 Banken weltweit ab. Die USA nutzen die Daten bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001.
Kontrolle fehlt
Bei einer Tagung der Theodor-Heuss-Akademie in Gummersbach kritisierte Schaar, die Schwellen für die Datenübermittlung seien so niedrig gesetzt, dass voraussichtlich ganz überwiegend Daten des Terrorismus völlig unverdächtiger Bankkunden übermittelt würden. Zudem fehle eine wirksame Kontrolle durch unabhängige Datenschutzbeauftragte.
Das Abkommen und das Verfahren seines Zustandekommens seien zudem "mit gravierenden Fehlern behaftet". Es sei ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten abgeschlossen worden. "Die Volksvertretungen konnten deshalb ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag als Wächter der Grundrechte der EU-Bürger nicht nachkommen", sagte Schaar.
Abstimmung im EU-Parlament
Der Präsident des EU-Parlaments, Jerzy Buzek, hatte den Ministerrat bereits vor zehn Tagen aufgefordert, das Inkrafttreten zu verschieben, damit das Parlament noch über das Abkommen abstimmen kann. Das Votum des Parlaments wird voraussichtlich am 9. Februar stattfinden.
Stimmt das EU-Parlament dem Übergangsabkommen zu, so gilt dieses bis Ende Oktober 2010. Für die Zeit danach soll unter Mitwirkung des EU-Parlaments ein dauerhaftes Abkommen der Europäer mit den USA geschlossen werden. Verwirft das Parlament jedoch das Interimsabkommen, so kann dieses nicht weiter angewendet werden. Die Europaabgeordneten haben in dieser Frage nur ein Zustimmung- bzw. Ablehnungsrecht, inhaltlich können sie keine Veränderungen an dem Übergangsabkommen erwirken.
(APA/AFP)