Telenor gewinnt Internet-Sperrprozess
Rechtsstreit über Zugriff auf The Pirate Bay
Das Berufungsgericht in Oslo hat am Mittwoch eine von Medienindustrieverbänden eingebrachte Berufungsklage gegen den Internet-Provider Telenor abgewiesen. Es gebe keine Rechtsgrundlage, auf der das Gericht Telenor dazu zwingen könne, den Zugriff auf Websites zu sperren, auf denen der Verletzung von Urheberrechten Vorschub geleistet werde, heißt es in der Begründung. Konkret hatten die Medienindustrieverbände und die Verwertungsgesellschaft Tono Telenor dazu zwingen wollen, den Zugriff auf die Torrent-Tracker-Site The Pirate Bay zu sperren.
Proteste der Rechteinhaber
Telenor trage nicht dazu bei, das Urheberrecht zu verletzen und sei auch nicht schadenersatzpflichtig, so das Gericht. Tono sieht das Urteil als Beweis dafür, dass die Politik die Forderungen der Medienindustrie nicht in Gesetze umgesetzt habe. Die norwegische Industrie sei damit "rechtelos". Auch die norwegische Niederlassung der internationalen Musikindustrieorganisation IFPI kritisierte das Urteil scharf: "Das bedeutet, dass man in Norwegen im Internet illegale Aktivitäten betreiben darf."
Telenor hingegen sieht seine Vorgehensweise durch das Urteil bestätigt. Der Konzern hatte schon im November 2009 in erster Instanz recht bekommen. "Man kann nicht einen Hersteller von Leitern dafür verantwortlich machen, dass eines seiner Produkte im Rahmen eines Einbruchs verwendet worden ist", so ein Sprecher des Unternehmens.
Die norwegische Regierung kündigte bereits an, das Urheberrecht ändern zu wollen, um es an neue Technologien anzupassen.
(AFP)