BGH bestätigt Urteil für Ex-freenet-Chef
Bundesgerichtshof stellt jedoch zu hohe Geldstrafen fest
Der frühere freenet-Chef Eckhard Spoerr und sein Finanzchef sind zu Recht wegen Insider-Geschäften verurteilt worden. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht, können die beiden aber auf eine mildere Bestrafung hoffen. Das Landgericht Hamburg hatte die Spitzenmanager im Jänner 2009 zu Geldstrafen von je 300 Tagessätzen verurteilt. Spoerr sollte 300.000 Euro zahlen, der Finanzchef 150.000 Euro. Außerdem wurden beide verurteilt, den Bruttogewinn aus den Aktienverkäufen von jeweils rund 700.000 Euro an den Staat zu zahlen. Nach Ansicht der BGH-Richter wurden die Strafen auf einer falschen Grundlage errechnet (Az.: 5 StR 224/09 - Beschluss vom 27. Jänner 2010).
Falsche Berechnungsgrundlage
Die Karlsruher Richter hatten keinen Zweifel, dass die Spitzenmanager im Jahr 2004 Insiderwissen ausnutzten. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Telekommunikationsfirma sowie sein Finanzchef verkauften verbotenerweise Aktien und sollen dadurch jeweils rund 1,17 Millionen Euro verdient haben. Es sei ihnen darum gegangen, zumindest teilweise die erzielten Kursgewinne zu realisieren, bevor Umsatzrückgänge im Internet-Geschäft veröffentlicht werden mussten, so die Richter.
Nicht korrekt ist aus Sicht des BGH aber die Berechnung der Sondervorteils, den die Männer dadurch erzielten. Er sei zu ihren Ungunsten berechnet worden. Grundlage für die Berechnung dürfe nicht der Kurs eines Tages sein, sondern eine längerfristige Betrachtung. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts wird nun auf Basis des BGH-Urteils neu rechnen müssen.
(dpa)