EU-Deckelung für Datenroaming in Kraft

MOBIL
01.03.2010

Kunden, die unterwegs gern vom Mobilgerät aus aufs Internet zugreifen, können sich auf Reisen im EU-Ausland ab sofort eine Höchstgrenze setzen, von der ab ihre Anbieter ihren Zugang automatisch unterbrechen müssen.

Kunden müssen bei Interesse den Schutzmechanismus bis zum 1. Juli von sich aus bei ihrem Anbieter beantragen. Das neue EU-Gesetz trat am Montag in Kraft. Die Provider sind verpflichtet, von sich aus eine Obergrenze von 50 Euro pro Monat fürs Datenroaming anzubieten, die Konsumenten können aber auch ein eigenes Limit festlegen. Wichtig: Bei Nutzern, die bis zum 1. Juli 2010 keine Obergrenze festlegen lassen, wird automatisch ein Limit von 50 Euro pro Monat eingesetzt, so die Kommission. Wer im Ausland also das Internet von seinem Mobilgerät aus häufig nutzen muss, sollte sich vorher eine höhere Obergrenze setzen lassen.

Warnung bei 80 Prozent

Der Nutzer erhält bei einer Reise in einen anderen EU-Staat beim Internet-Surfen auf dem Laptop oder dem Handy zunächst eine Warnung, wenn 80 Prozent der Deckelungssumme verbraucht sind. Ist die Obergrenze ganz erreicht, wird die Verbindung automatisch unterbrochen.

Die neue EU-Regel soll Verbraucher vor bösen Überraschungen bei ihrer Handyabrechnung schützen. Europaparlament und Mitgliedsstaaten hatten im Juni 2009 ein Bündel von Roaminggesetzen beschlossen. Darunter waren auch Maßnahmen gegen überhöhte Gebühren für SMS. Der Schutz vor "Schockrechnungen" sei ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Vertrauen der Verbraucher in den Nutzen des mobilen Internets, sagte EU-Telekomkommissarin Neelie Kroes. "Dieses Vertrauen ist essenziell, wenn Verbraucher und Unternehmen das volle Potenzial des Internets ausschöpfen sollen." Die Roamingregelungen werden von der EU-Kommission sowie vom neuen Regulatorendachgremium Body of European Regulators for Electronic Communications (BEREC) überwacht.

(dpa)