Schaar: Strengere Regeln für Datensammlung

DEUTSCHLAND
06.03.2010

Datenschutzbeauftragter will "private Datenmacht" begrenzen

Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag hält der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, auch strengere Regeln für die Datensammlung von Internet-Unternehmen für nötig. "Private Datensammlungen großer Unternehmen, zum Beispiel von Google, sind ja schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird", sagte Schaar dem Magazin "Focus". "Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders sehen."

Google und Facebook als "Datensammler"

Die in Deutschland und Europa geltenden Datenschutzbestimmungen müssten auch auf die privaten Datensammler wie Google und Facebook angewandt werden, so Schaar. "Man muss auch die private Datenmacht begrenzen."

Der Datenschutzbeauftragte zeigte sich zudem skeptisch, dass es zu einer schnellen Neufassung der vom deutschen Verfassungsgericht gestoppten verdachtslosen Speicherung kommt. Bei dieser bleiben sämtliche Verkehrsdaten der Telekommunikation für ein halbes Jahr registriert und werden bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden übergeben.

"Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung haben bislang nicht nachgewiesen, dass dieses Instrument bei der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar ist", sagte Schaar. "Auch die Bundesregierung argumentierte überwiegend mit Fällen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes."

CDU für Neuentwurf vor dem Sommer

Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) hingegen forderte die für einen neuen Gesetzentwurf zuständige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Eile auf. "Wir sollten einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause erstellen. Das halte ich für möglich, zumutbar und auch für nötig."

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) teilt diese Sicht und drängt auf eine Sonderkonferenz der Innen- und Justizminister von Bund und Ländern. Der Chef des BDK, Klaus Jansen, hat nach eigenen Angaben die Innen- und die Justizministerkonferenz schriftlich aufgefordert, noch im März eine gemeinsame Konferenz einzuberufen. Ziel müsse es sein, innerhalb der nächsten acht Wochen ein verfassungskonformes Speichergesetz auf dem Tisch zu haben, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ("NOZ"). Der BDK erklärte zudem, es seien bereits Hunderte Ermittlungsakten geschlossen worden, weil sie ohne Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht aufzuklären seien.

Die Verfassungsrichter hatten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag in der jetzigen Form gekippt, eine entsprechende EU-Richtlinie aber nicht infrage gestellt.

Mehr zum Thema:

(dpa)