Verbraucherschützer mahnen Kinderportale ab

DEUTSCHLAND
12.03.2010

Wegen unlauterer Werbung auf Websites

Die deutschen Verbraucherzentralen (VZBV) haben elf Anbieter von Kinderportalen wegen unlauterer Werbung abgemahnt. Mehrere Betreiber von Websites für Kinder trennen demnach Werbung nicht klar genug von Inhalten. In zwei Fällen werde Klage eingereicht, in sechs Fällen hätten die Betreiber aus der Medien- und Werbebranche Unterlassungserklärungen abgegeben, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen am Freitag in Berlin mit.

"Werbung als Wolf im Schafspelz"

In drei Fällen werde noch eine außergerichtliche Einigung geprüft, sagte Verbandschef Gerd Billen. "Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher." Das habe eine stichprobenartige Untersuchung ergeben. Betreiber sollten Kinder nicht dadurch täuschen, dass sie Werbung als Spiel tarnen. Außerdem sollten sie auf Links verzichten, die auf nicht altersgerechte Seiten führen.

Der Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft und des Deutschen Werberates, Volker Nickel, hält die Aufregung um Kinderwerbung für übertrieben. "Wenn Kinder etwas kaufen wollen, sind immer noch die Eltern dazwischen." Wer Kinderwerbung dämonisiere, stelle die Jüngsten als naiv dar. Es sei Aufgabe von Eltern, Kindergärten und Schulen, die Minikonsumenten über Funktionen von Werbung aufzuklären.

Kinder sind allerdings auch selbst zahlungskräftige Kunden: Durchschnittlich 17,61 Euro Taschengeld bekommen die Neun- bis 14-Jährigen laut der jüngsten Erhebung des deutschen Kinderbarometers der Landesbausparkassen jeden Monat.

Negative Haltung zu Werbung ab zwölf Jahren

Stefan Aufenanger, Professor für Medienpädagogik an der Universität Mainz, weist darauf hin, dass Kinder etwa im Alter von zwölf Jahren eine negative Haltung zu Werbung einnähmen. Entscheidender sei dann, was Gleichaltrige über ein Produkt oder eine Marke denken. Aber: "Jüngere Kinder reagieren relativ direkt auf Werbung, das heißt, sie wollen auch Schokolade, wenn gerade dafür Werbung gemacht wird."

Verbraucherschützerin Carola Elbrecht fordert, Reklame sollte schon für Kindergartenkinder leicht als solche erkennbar sein - zum Beispiel durch eine deutliche farbliche Kennzeichnung. Auf keinen Fall dürfe die Werbung innerhalb der Inhalte erscheinen. Denkbar sei, Anzeigen an den Rand einer Website zu verbannen. Am besten seien natürlich Websites für Kinder, die ganz auf Werbung verzichten, diese sind aber im großteils werbefinanzierten Netz in der Minderheit.

"Erwachsene sind erfahrener und können Werbung leichter als solche erkennen", sagt die Verbraucherschützerin. Auch seien sie eher in der Lage, Nachteile der angebotenen Produkte abzuschätzen.

(dpa)